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Falsche Umsatzsteuervoranmeldung als Abgabenhinterziehung
Der VwGH E. 18. Juli 2001, 98/13/0137 hat festgestellt, dass eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 lit. d Finanzstrafgesetz bereits dann vorliegt, wenn durch die Umsatzsteuervoranmeldung unrichtige Vorsteuerbeträge wissentlich geltend gemacht werden. Die Tatsache, dass die Gutschrift nie ausgezahlt worden ist, qualifiziert der Gerichtshof als irrelevant.
Prokura nur an natürliche Personen
Da die Prokura ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Prinzipal und Prokuristen voraussetzt, kann sie nur natürlichen und nicht juristischen Personen erteilt werden, denn der Prinzipal hätte es bei jedem Geschäftsführerwechsel mit einem neuen Entscheidungsträger zu tun, was diesem nicht zugemutet werden kann (Kreisgericht Berlin 23.10.2001).
Mindestkörperschaftsteuerpflicht endet am Beginn des Kalendervierteljahres nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
Da durch den Konkurs der Körperschaft weder die Rechtspersönlichkeit untergeht noch das Vermögen auf eine andere Person übergeht, bleibt die Mindestkörperschaftsteuerpflicht bestehen. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit führt nicht zur Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht. Damit ist auch weiterhin die Mindestkörperschaftsteuer - bis zur Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch - zu entrichten (VwGH 05.04.2001, 99/15/0181 und EuGH 18.01.2001, C113/99).
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Falsche Umsatzsteuervoranmeldung als Abgabenhinterziehung
Der VwGH E. 18. Juli 2001, 98/13/0137 hat festgestellt, dass eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 lit. d Finanzstrafgesetz bereits dann vorliegt, wenn durch die Umsatzsteuervoranmeldung unrichtige Vorsteuerbeträge wissentlich geltend gemacht werden. Die Tatsache, dass die Gutschrift nie ausgezahlt worden ist, qualifiziert der Gerichtshof als irrelevant.
Prokura nur an natürliche Personen
Da die Prokura ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Prinzipal und Prokuristen voraussetzt, kann sie nur natürlichen und nicht juristischen Personen erteilt werden, denn der Prinzipal hätte es bei jedem Geschäftsführerwechsel mit einem neuen Entscheidungsträger zu tun, was diesem nicht zugemutet werden kann (Kreisgericht Berlin 23.10.2001).
Mindestkörperschaftsteuerpflicht endet am Beginn des Kalendervierteljahres nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
Da durch den Konkurs der Körperschaft weder die Rechtspersönlichkeit untergeht noch das Vermögen auf eine andere Person übergeht, bleibt die Mindestkörperschaftsteuerpflicht bestehen. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit führt nicht zur Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht. Damit ist auch weiterhin die Mindestkörperschaftsteuer - bis zur Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch - zu entrichten (VwGH 05.04.2001, 99/15/0181 und EuGH 18.01.2001, C113/99).
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Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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