EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Säumniszuschlag
Die aktuelle österreichische Zinsenlandschaft
Durch das seit 1. August 2002 geltende Zinsrechtsänderungsgesetz kommt es auch zu einer Änderung von gesetzlichen Zinssätzen. Die folgenden Zinssätze sind auf das Kalenderjahr bezogen.
Bankenzinssätze ab 9. November 2001 Basiszinssatz (früher Diskontsatz) 2,75% Referenzzinssatz (früher Lombardsatz) 4,50% Spitzenrefinanzierungsfazilität 4,25% Einlagefazilität 2,25%
Gesetzliche Zinssätze Allgemeiner Zinssatz 4,00% Seit 1. August 2002 (ZRÄG) gilt dieser Zinssatz auch im Handelsrecht (bisher 5 %), sowie für die Zinseszinsenberechnung. Verzugszinsen Im beiderseitigen Unternehmergeschäft seit 1. August 2002 aufgrund des ZRÄG
(8 % über Basiszinssatz) 10,75% Allgemeiner Verzugszinssatz mangels anderer gesetzlicher Anordnung 4,00% Wechsel- und Scheckrecht 6,00% Steuerrecht Stundungszinsen (4 % über Basiszinssatz) 6,75% Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 3,75% Anspruchszinsen (ab 1. 10. des Folgejahres 2 % über Basiszinssatz) 4,75% Für verspätete Zahlungen sind 3 Arten von Säumniszuschlägen vorgesehen und zwar: Erster Säumniszuschlag 2,00% Zweiter und Dritter Säumniszuschlag für weitere verspätete Zahlungen jeweils zusätzlich 1,00% Für verspätete Einreichung von Abgabenerklärungen kann ein Verspätungszuschlag von der festgesetzten Abgabe vorgeschrieben werden. bis zu 10,00% Sozialversicherungsrecht Verzugszinsen 7,21% Dieser Zinssatz liegt 3 % über der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen vom Oktober des Vorjahres (§ 59 ASVG) Arbeitsrecht Verzugszinsen gemäß § 49 a ASGG (8 % über Basiszinssatz) wie bei beidseitigen Unternehmergeschäften 10,57% Beruht der Zahlungsverzug aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht, dann nur 4,00%
Zahlungsverzug
Die betreffende EU-Richtlinie sieht mangels anderer vertraglicher Vereinbahrung den automatischen Anfall der Verzugszinsen spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung vor (objektiver Verzug ohne Verschuldenselement).
Nach österreichischem Recht bleibt die Regelung gemäß §1334 ABGB aufrecht, wonach der Zahlungsverzug der Fälligkeit folgt. Die Zahlung hat grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen. Dieser Zeitraum wird in der Regel einige Tage bis etwa 1 Woche betragen können.
Kreditzinsen im Bankenbereich
Zinsenkonflikt zwischen Banken und Kunden in der Vergangenheit
Die EU-Wettbewerbskommission erblickte in den Mitgliedern des Österreichischen Lombard-Clubs Kartellsünder. Diversen österreichischen Banken wurde daraufhin vorgeworfen in der Vergangenheit zu hohe Kreditzinsen verrechnet zu haben. Der Verein für Abrechnungskontrolle bietet für die korrekte Berechnung von Zinsen bei Privatkrediten seine Dienste an. Zwischenzeitlich kam es im Zuge von mehreren Prozessen bereits zu Verurteilungen von Banken bzw. zu Vergleichen mit nicht unerheblichen Zinsenrückzahlungen.
Basel II Zinsenentwicklung in der Zukunft
Durch die Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken wird die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer in Form des Rating von ausschlaggebender Bedeutung für die Höhe der Kreditzinsen. Je höher das Risiko umso höher werden die Zinsen sein. Obwohl die Neuregelung erst 2007 in Kraft treten wird, ist Basel II schon heute Wirklichkeit, da die Banken bereits mit den Vorbereitungen für das bankeninterne Rating beginnen. Den Kreditnehmern ist zu empfehlen, die hiefür erforderlichen Unterlagen (betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren) entsprechend aufzubereiten um erhöhte Kreditkosten (bis um 2,5 %) zu vermeiden. Für Klein- und Mittelbetriebe sind gewisse Erleichterungen zu erwarten.
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Säumniszuschlag
Die aktuelle österreichische Zinsenlandschaft
Durch das seit 1. August 2002 geltende Zinsrechtsänderungsgesetz kommt es auch zu einer Änderung von gesetzlichen Zinssätzen. Die folgenden Zinssätze sind auf das Kalenderjahr bezogen.
Bankenzinssätze ab 9. November 2001 | |
Basiszinssatz (früher Diskontsatz) | 2,75% |
Referenzzinssatz (früher Lombardsatz) | 4,50% |
Spitzenrefinanzierungsfazilität | 4,25% |
Einlagefazilität | 2,25% |
Gesetzliche Zinssätze | |
Allgemeiner Zinssatz | 4,00% |
Seit 1. August 2002 (ZRÄG) gilt dieser Zinssatz auch im Handelsrecht (bisher 5 %), sowie für die Zinseszinsenberechnung. | |
Verzugszinsen | |
Im beiderseitigen Unternehmergeschäft seit 1. August 2002 aufgrund des ZRÄG (8 % über Basiszinssatz) | 10,75% |
Allgemeiner Verzugszinssatz mangels anderer gesetzlicher Anordnung | 4,00% |
Wechsel- und Scheckrecht | 6,00% |
Steuerrecht | |
Stundungszinsen (4 % über Basiszinssatz) | 6,75% |
Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) | 3,75% |
Anspruchszinsen (ab 1. 10. des Folgejahres 2 % über Basiszinssatz) | 4,75% |
Für verspätete Zahlungen sind 3 Arten von Säumniszuschlägen vorgesehen und zwar: | |
Erster Säumniszuschlag | 2,00% |
Zweiter und Dritter Säumniszuschlag für weitere verspätete Zahlungen jeweils zusätzlich | 1,00% |
Für verspätete Einreichung von Abgabenerklärungen kann ein Verspätungszuschlag von der festgesetzten Abgabe vorgeschrieben werden. | bis zu 10,00% |
Sozialversicherungsrecht | |
Verzugszinsen | 7,21% |
Dieser Zinssatz liegt 3 % über der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen vom Oktober des Vorjahres (§ 59 ASVG) | |
Arbeitsrecht | |
Verzugszinsen gemäß § 49 a ASGG (8 % über Basiszinssatz) wie bei beidseitigen Unternehmergeschäften | 10,57% |
Beruht der Zahlungsverzug aber auf einer vertretbaren Rechtsansicht, dann nur | 4,00% |
Zahlungsverzug
Die betreffende EU-Richtlinie sieht mangels anderer vertraglicher Vereinbahrung den automatischen Anfall der Verzugszinsen spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung vor (objektiver Verzug ohne Verschuldenselement).
Nach österreichischem Recht bleibt die Regelung gemäß §1334 ABGB aufrecht, wonach der Zahlungsverzug der Fälligkeit folgt. Die Zahlung hat grundsätzlich ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen. Dieser Zeitraum wird in der Regel einige Tage bis etwa 1 Woche betragen können.
Kreditzinsen im Bankenbereich
Zinsenkonflikt zwischen Banken und Kunden in der Vergangenheit
Die EU-Wettbewerbskommission erblickte in den Mitgliedern des Österreichischen Lombard-Clubs Kartellsünder. Diversen österreichischen Banken wurde daraufhin vorgeworfen in der Vergangenheit zu hohe Kreditzinsen verrechnet zu haben. Der Verein für Abrechnungskontrolle bietet für die korrekte Berechnung von Zinsen bei Privatkrediten seine Dienste an. Zwischenzeitlich kam es im Zuge von mehreren Prozessen bereits zu Verurteilungen von Banken bzw. zu Vergleichen mit nicht unerheblichen Zinsenrückzahlungen.
Basel II Zinsenentwicklung in der Zukunft
Durch die Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung der Banken wird die Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer in Form des Rating von ausschlaggebender Bedeutung für die Höhe der Kreditzinsen. Je höher das Risiko umso höher werden die Zinsen sein. Obwohl die Neuregelung erst 2007 in Kraft treten wird, ist Basel II schon heute Wirklichkeit, da die Banken bereits mit den Vorbereitungen für das bankeninterne Rating beginnen. Den Kreditnehmern ist zu empfehlen, die hiefür erforderlichen Unterlagen (betriebswirtschaftliche Erfolgsfaktoren) entsprechend aufzubereiten um erhöhte Kreditkosten (bis um 2,5 %) zu vermeiden. Für Klein- und Mittelbetriebe sind gewisse Erleichterungen zu erwarten.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien