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Steuer-News
Artikel zum Thema: IBAN
Wichtige Neuerungen 2003 im Überblick
1. Jänner
- Abfertigung Neu Betriebliche Mitarbeitervorsorge
- Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für alle
- GSVG
- Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung
- Mindestbeitragsgrundlage in Krankenversicherung reduziert auf € 537,78 p.m.
- Beitragsgrundlage Unfallversicherung erhöht auf € 15.198,91
- DBAmit Deutschland
- Einziger Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben
- Lohnzettel Neu
- Zusätzliche Angaben in allen Rechnungen (UID-Nummer und laufende Nummer)
- Unabhängige Finanz-Senate (UFS) statt Berufungsbehörde (FLD)
- Gerichtlicher Zahlungsbefehl bis € 30.000,
- Neue Vorschriften für Rechnungslegung der Vereine
- Verlautbarung der Bundesgesetzblätter im Internet
- SV-Verzugszinsen 6,97%
31. Jänner
- Mitteilungspflicht für bestimmte Honorare 2002 gemäß § 109a EStG Formular E18
15. Feber
- MV-Kassenbeitrag für Jänner 2003 für alte Dienstverträge bei Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an MV-Kasse per 1. Jänner 2003
28. Feber
- EDV-Meldung für bestimmte Honorare 2003 gemäß § 109a EStG
15. März
- MV-Kassenbeitrag für Februar 2003 für neue Dienstverträge ab Jänner 2003
31. März
- Ende der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Invest Fonds lt. VfGH
- Ende des DB-FLAG-Pauschalbeitrages für geringfügig Beschäftigte lt. VfGH
- Ablauf der Optionsfrist für Wahl der gewünschten Krankenversicherung im GSVG
1. Juli
- Grenzüberschreitende EURO-Überweisungen im EU-Raum gebührenmäßig auf dem Niveau des Inlandes
- Verpflichtende Angabe der IBAN- und BIC-Daten bei Banküberweisungen bei grenzüberschreitenden Banküberweisungen
Senkung der vom Basiszinssatz abhängigen Zinssätze
seit % ab % Basiszinsatz 09.11.01 2,75 11.12.02 2,20 Finanzamt: Stundung 09.11.01 6,75 11.12.02 6,20 Aussetzung 09.11.01 3,75 11.12.02 3,20 Anspruchszinsen 09.11.01 4,45 11.12.02 4,20 Verzugszinsen* 01.08.02 10,75 01.01.03 10,20**
* lt. ZRÄG ist im beiderseitigen Unternehmergeschäft sowie im Arbeitsrecht jeweils jener Basiszinssatz maßgeblich, der am 30. Juni bzw. 31. Dezember gilt.
** Wenn sich der Basiszinssatz (2,20 %) nach Drucklegung nicht mehr ändert.
Bild: © estima - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Wichtige Neuerungen 2003 im Überblick
1. Jänner
- Abfertigung Neu Betriebliche Mitarbeitervorsorge
- Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für alle
- GSVG
- Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung
- Mindestbeitragsgrundlage in Krankenversicherung reduziert auf € 537,78 p.m.
- Beitragsgrundlage Unfallversicherung erhöht auf € 15.198,91
- Wahlmöglichkeit zwischen Sachleistung, Geldleistung und Mischform in Krankenversicherung
- DBAmit Deutschland
- Einziger Prüfungsvorgang für alle lohnabhängigen Abgaben
- Lohnzettel Neu
- Zusätzliche Angaben in allen Rechnungen (UID-Nummer und laufende Nummer)
- Unabhängige Finanz-Senate (UFS) statt Berufungsbehörde (FLD)
- Gerichtlicher Zahlungsbefehl bis € 30.000,
- Neue Vorschriften für Rechnungslegung der Vereine
- Verlautbarung der Bundesgesetzblätter im Internet
- SV-Verzugszinsen 6,97%
31. Jänner
- Mitteilungspflicht für bestimmte Honorare 2002 gemäß § 109a EStG Formular E18
15. Feber
- MV-Kassenbeitrag für Jänner 2003 für alte Dienstverträge bei Übertragung der Abfertigungsanwartschaft an MV-Kasse per 1. Jänner 2003
28. Feber
- EDV-Meldung für bestimmte Honorare 2003 gemäß § 109a EStG
15. März
- MV-Kassenbeitrag für Februar 2003 für neue Dienstverträge ab Jänner 2003
31. März
- Ende der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Invest Fonds lt. VfGH
- Ende des DB-FLAG-Pauschalbeitrages für geringfügig Beschäftigte lt. VfGH
- Ablauf der Optionsfrist für Wahl der gewünschten Krankenversicherung im GSVG
1. Juli
- Grenzüberschreitende EURO-Überweisungen im EU-Raum gebührenmäßig auf dem Niveau des Inlandes
- Verpflichtende Angabe der IBAN- und BIC-Daten bei Banküberweisungen bei grenzüberschreitenden Banküberweisungen
Senkung der vom Basiszinssatz abhängigen Zinssätze
seit | % | ab | % | |
Basiszinsatz | 09.11.01 | 2,75 | 11.12.02 | 2,20 |
Finanzamt: | ||||
Stundung | 09.11.01 | 6,75 | 11.12.02 | 6,20 |
Aussetzung | 09.11.01 | 3,75 | 11.12.02 | 3,20 |
Anspruchszinsen | 09.11.01 | 4,45 | 11.12.02 | 4,20 |
Verzugszinsen* | 01.08.02 | 10,75 | 01.01.03 | 10,20** |
* lt. ZRÄG ist im beiderseitigen Unternehmergeschäft sowie im Arbeitsrecht jeweils jener Basiszinssatz maßgeblich, der am 30. Juni bzw. 31. Dezember gilt.
** Wenn sich der Basiszinssatz (2,20 %) nach Drucklegung nicht mehr ändert.
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BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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