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Steuer-News
Artikel zum Thema: Neuvermietung
Neue mietrechtliche Richtwerte seit 1. April 2012
Ende März wurden die ab dem 1. April 2012 anzuwendenden mietrechtlichen Richtwerte kundgemacht. Diese gelten bis zum 31.3.2014 und betragen pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat je Bundesland:
Bundesland
Ab 1.4.2012
(in €/m2)
Bis 1.4.2012
(in €/m2)
Burgenland
4,70
4,47
Kärnten
6,03
5,74
Niederösterreich
5,29
5,03
Oberösterreich
5,58
5,31
Salzburg
7,12
6,78
Steiermark
7,11
6,76
Tirol
6,29
5,99
Vorarlberg
7,92
7,29
Wien
5,16
4,91
Die Richtwerte gelten für die Neuvermietung von Wohnungen, die unter das Richtwertsystem fallen. Bei bestehenden Richtwertmietverträgen kann die Wertanpassung unter Einhaltung der 14-tägigen Verständigungsfrist frühestens ab dem auf das mietrechtliche Wirksamwerden folgenden Zinstermin geltend gemacht werden. Bedeutung haben die Richtwerte auch im Zusammenhang mit Dienstwohnungen (Sachbezug). Die oben angeführten Richtwerte 2012 sind demnach ab 2013 für die Sachbezugsbewertung heranzuziehen. Für das Jahr 2012 gelten für Sachbezüge noch die niedrigeren Werte, denn es ist jeweils der am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert als Sachbezugswerte für eine kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellte Wohnung maßgebend.
Bild: © fox17 - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Neuvermietung
Neue mietrechtliche Richtwerte seit 1. April 2012
Ende März wurden die ab dem 1. April 2012 anzuwendenden mietrechtlichen Richtwerte kundgemacht. Diese gelten bis zum 31.3.2014 und betragen pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat je Bundesland:
Bundesland | Ab 1.4.2012 | Bis 1.4.2012 |
Burgenland | 4,70 | 4,47 |
Kärnten | 6,03 | 5,74 |
Niederösterreich | 5,29 | 5,03 |
Oberösterreich | 5,58 | 5,31 |
Salzburg | 7,12 | 6,78 |
Steiermark | 7,11 | 6,76 |
Tirol | 6,29 | 5,99 |
Vorarlberg | 7,92 | 7,29 |
Wien | 5,16 | 4,91 |
Die Richtwerte gelten für die Neuvermietung von Wohnungen, die unter das Richtwertsystem fallen. Bei bestehenden Richtwertmietverträgen kann die Wertanpassung unter Einhaltung der 14-tägigen Verständigungsfrist frühestens ab dem auf das mietrechtliche Wirksamwerden folgenden Zinstermin geltend gemacht werden. Bedeutung haben die Richtwerte auch im Zusammenhang mit Dienstwohnungen (Sachbezug). Die oben angeführten Richtwerte 2012 sind demnach ab 2013 für die Sachbezugsbewertung heranzuziehen. Für das Jahr 2012 gelten für Sachbezüge noch die niedrigeren Werte, denn es ist jeweils der am 31. Oktober des Vorjahres geltende Richtwert als Sachbezugswerte für eine kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellte Wohnung maßgebend.
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