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Steuer-News
Artikel zum Thema: U-Bahn-Steuer
Erhöhung Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) ab 1.6.2012
Grundsätzlich ist für jedes Dienstverhältnis in Wien vom Dienstgeber eine oftmals als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnete Abgabe zu entrichten, die für jeden Dienstnehmer derzeit noch 0,72 € pro angefangener Woche beträgt. Die Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Ausbau der U-Bahn in Wien zugute. Befreiungen bestehen u.a. für Gebietskörperschaften (ausgenommen deren Betriebe und Unternehmungen), für Dienstnehmer über 55 Jahre, behinderte Dienstnehmer, Lehrlinge oder Dienstverhältnisse mit weniger als zehn Wochenstunden. Mit 1. Juni 2012 kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der U-Bahn-Steuer auf 2,00 €.
Die Dienstgebergabe ist vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. In die Monatsberechnung sind all jene 4 oder 5 Wochen einzubeziehen, deren Sonntage in diesen Monat fallen. In Hinblick auf Übergangsfristen für die Kalenderwoche 22 gelten folgende Bestimmungen:
- für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2012 (Freitag) beginnen, muss der neue „Steuersatz“ von 2,00 € bereits für die KW 22 (28.5. bis 3.6.) verwendet werden;
- für Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der KW 22 enden, gilt der alte Betrag von 0,72 € für diese Woche;
- für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der KW 22 noch die alte Abgabe von 0,72 €;
- ab der KW 23 ist auf alle Dienstverhältnisse der neue Steuersatz von 2,00 € pro Dienstgeber und Woche anzuwenden.
Bild: © GaToR-GFX - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: U-Bahn-Steuer
Erhöhung Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) ab 1.6.2012
Grundsätzlich ist für jedes Dienstverhältnis in Wien vom Dienstgeber eine oftmals als „U-Bahn-Steuer“ bezeichnete Abgabe zu entrichten, die für jeden Dienstnehmer derzeit noch 0,72 € pro angefangener Woche beträgt. Die Abgabe ist zweckgebunden und kommt ausschließlich dem Ausbau der U-Bahn in Wien zugute. Befreiungen bestehen u.a. für Gebietskörperschaften (ausgenommen deren Betriebe und Unternehmungen), für Dienstnehmer über 55 Jahre, behinderte Dienstnehmer, Lehrlinge oder Dienstverhältnisse mit weniger als zehn Wochenstunden. Mit 1. Juni 2012 kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der U-Bahn-Steuer auf 2,00 €.
Die Dienstgebergabe ist vom Arbeitgeber selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonats zu entrichten. In die Monatsberechnung sind all jene 4 oder 5 Wochen einzubeziehen, deren Sonntage in diesen Monat fallen. In Hinblick auf Übergangsfristen für die Kalenderwoche 22 gelten folgende Bestimmungen:
- für Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2012 (Freitag) beginnen, muss der neue „Steuersatz“ von 2,00 € bereits für die KW 22 (28.5. bis 3.6.) verwendet werden;
- für Dienstverhältnisse, die bereits vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der KW 22 enden, gilt der alte Betrag von 0,72 € für diese Woche;
- für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der KW 22 noch die alte Abgabe von 0,72 €;
- ab der KW 23 ist auf alle Dienstverhältnisse der neue Steuersatz von 2,00 € pro Dienstgeber und Woche anzuwenden.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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