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Steuer-News
Artikel zum Thema: Kosten der privaten Lebensführung
Englischsprachige Tageszeitung bei Englischlehrer steuerlich abzugsfähig
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten, die zwar beruflich veranlasst sind, aber zugleich auch Kosten der (privaten) Lebensführung darstellen können, wird von der Finanzverwaltung üblicherweise sehr strikt gehandhabt, um Vorteile für bestimmte Berufsgruppen zu vermeiden. Mit dem Abzugsverbot wird verhindert, dass durch den Beruf eine Verschiebung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeigeführt wird und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig gemacht werden.
Der UFS hatte sich (GZ RV/0429-G/11 vom 14.8.2012) mit einem Englischlehrer (Gymnasium und Volkshochschule) auseinanderzusetzen, der neben den Kosten für englischsprachige Fachliteratur auch Ausgaben für englischsprachige Tageszeitungen als Werbungskosten geltend machen wollte, da er Unterrichtsinhalte teilweise ausschließlich auf den englischsprachigen Zeitungen aufbaute. Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig, da der typisierenden Betrachtungsweise folgend auf die typischerweise zu vermutende und somit private Verwendung von Tageszeitungen abzustellen ist. Steuerliche Abzugsfähigkeit kann jedoch gegeben sein, wenn der Nachweis über die völlig untergeordnete private Mitveranlassung gelingt - ein Indiz dafür ist z.B. ein beruflicher finanzieller Aufwand, welcher ein für die private Lebensführung übliches Ausmaß deutlich übersteigt. Der UFS sah in dem vorliegenden Fall überwiegend berufsspezifische Aspekte für den Kauf von englischsprachigen Tageszeitungen als erfüllt und verneinte somit die typisierende Betrachtungsweise des Finanzamts. Die Kosten für die englischsprachigen Tageszeitungen sind bei dem Englischlehrer als Werbungskosten abzugsfähig.
Bild: © sergign - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Kosten der privaten Lebensführung
Englischsprachige Tageszeitung bei Englischlehrer steuerlich abzugsfähig
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten, die zwar beruflich veranlasst sind, aber zugleich auch Kosten der (privaten) Lebensführung darstellen können, wird von der Finanzverwaltung üblicherweise sehr strikt gehandhabt, um Vorteile für bestimmte Berufsgruppen zu vermeiden. Mit dem Abzugsverbot wird verhindert, dass durch den Beruf eine Verschiebung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeigeführt wird und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig gemacht werden.
Der UFS hatte sich (GZ RV/0429-G/11 vom 14.8.2012) mit einem Englischlehrer (Gymnasium und Volkshochschule) auseinanderzusetzen, der neben den Kosten für englischsprachige Fachliteratur auch Ausgaben für englischsprachige Tageszeitungen als Werbungskosten geltend machen wollte, da er Unterrichtsinhalte teilweise ausschließlich auf den englischsprachigen Zeitungen aufbaute. Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig, da der typisierenden Betrachtungsweise folgend auf die typischerweise zu vermutende und somit private Verwendung von Tageszeitungen abzustellen ist. Steuerliche Abzugsfähigkeit kann jedoch gegeben sein, wenn der Nachweis über die völlig untergeordnete private Mitveranlassung gelingt - ein Indiz dafür ist z.B. ein beruflicher finanzieller Aufwand, welcher ein für die private Lebensführung übliches Ausmaß deutlich übersteigt. Der UFS sah in dem vorliegenden Fall überwiegend berufsspezifische Aspekte für den Kauf von englischsprachigen Tageszeitungen als erfüllt und verneinte somit die typisierende Betrachtungsweise des Finanzamts. Die Kosten für die englischsprachigen Tageszeitungen sind bei dem Englischlehrer als Werbungskosten abzugsfähig.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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