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Steuer-News
Artikel zum Thema: Auslandszahlung
Wichtige Termine 2013
Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt.
Jänner
Ab 1.1.
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
- Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
- Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik
Bis 15.1.
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte
Februar
Bis 1.2.
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform
Bis 15.2.
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012
Bis 28.2.
- Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) - bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
März
Bis 31.3.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde
April
Bis 30.4.
- Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Juni
Bis 30.6.
- Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern
September
Bis 30.9.
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt
Oktober
Bis 31.10.
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Dezember
Bis 31.12.
- Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
Bild: © fischer-cg.de - Fotolia
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Wichtige Termine 2013
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Jänner
Ab 1.1.
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
- Vereinfachter Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen
- Einführung der Auflösungsabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik
Bis 15.1.
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2012 für geringfügig Beschäftigte
Februar
Bis 1.2.
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2012 (L16) in Papierform
Bis 15.2.
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2012
Bis 28.2.
- Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2012 (L16 und E 18) - bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Jahr 2012 (im Regelfall elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
März
Bis 31.3.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2012 bei Stadtkasse/Gemeinde
April
Bis 30.4.
- Abgabe der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Juni
Bis 30.6.
- Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2012 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2012 aus Nicht-EU-Ländern
September
Bis 30.9.
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2012 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2012
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2013 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt
Oktober
Bis 31.10.
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Dezember
Bis 31.12.
- Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2012
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2008 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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