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Artikel zum Thema: Mietzins
Erhöhung Kategoriemietzinse und Richtwerte
Durch die Überschreitung des 5%igen Schwellenwerts seit der letzen Anhebung im September 2011 werden die Kategoriemietzinse mit 1. April 2014 neu festgesetzt. Die erhöhten Werte, welche ab Mai 2014 zu einer Anhebung wertgesicherter Mieten berechtigen, stellen sich in Abhängigkeit der Kategorie der Wohnung wie folgt dar:
Kategorie
neuer Tarif
je m2 Nutzfläche (€)
bisher
je m2 Nutzfläche (€)
A
3,43
3,25
B
2,57
2,44
C
1,71
1,62
D brauchbar
1,71
1,62
D
0,86
0,81
Kategoriemieten waren die vor Einführung des Richtwertsystems maßgeblichen Mietzinsobergrenzen. Diese Kategoriemietzinse gelten insbesondere für viele (bestehende) Mietverhältnisse in Altbauten, die zwischen 1982 und 1994 eingegangen wurden.
Aufgrund des Indexsprungs erhöht sich auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (§ 22 MRG) von derzeit 3,25 € je m2 Nutzfläche und Jahr auf 3,43 €. Für das Jahr 2014 ergibt sich ein Mischsatz von 3,385 € je m2 Nutzfläche. Bei den Richtwerten (insbesondere relevant für Mietverhältnisse in Altbauwohnungen, die nach dem 1.3.1994 begründet wurden) kommt es bereits ab April 2014 zu einer Anpassung, welche im Schnitt etwa 4,6% ausmacht. Die neuen Richtwerte betragen je m2 Nutzfläche:
Bundesland
ab 1.4.2014 (in €/m2)
vom 1.4.2012 bis 31.3.2014 (in €/m2)
Burgenland
4,92
4,70
Kärnten
6,31
6,03
Niederösterreich
5,53
5,29
Oberösterreich
5,84
5,58
Salzburg
7,45
7,12
Steiermark
7,44
7,11
Tirol
6,58
6,29
Vorarlberg
8,28
7,92
Wien
5,39
5,16
Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Mietzins
Erhöhung Kategoriemietzinse und Richtwerte
Durch die Überschreitung des 5%igen Schwellenwerts seit der letzen Anhebung im September 2011 werden die Kategoriemietzinse mit 1. April 2014 neu festgesetzt. Die erhöhten Werte, welche ab Mai 2014 zu einer Anhebung wertgesicherter Mieten berechtigen, stellen sich in Abhängigkeit der Kategorie der Wohnung wie folgt dar:
Kategorie | neuer Tarif | bisher |
A | 3,43 | 3,25 |
B | 2,57 | 2,44 |
C | 1,71 | 1,62 |
D brauchbar | 1,71 | 1,62 |
D | 0,86 | 0,81 |
Kategoriemieten waren die vor Einführung des Richtwertsystems maßgeblichen Mietzinsobergrenzen. Diese Kategoriemietzinse gelten insbesondere für viele (bestehende) Mietverhältnisse in Altbauten, die zwischen 1982 und 1994 eingegangen wurden.
Aufgrund des Indexsprungs erhöht sich auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (§ 22 MRG) von derzeit 3,25 € je m2 Nutzfläche und Jahr auf 3,43 €. Für das Jahr 2014 ergibt sich ein Mischsatz von 3,385 € je m2 Nutzfläche. Bei den Richtwerten (insbesondere relevant für Mietverhältnisse in Altbauwohnungen, die nach dem 1.3.1994 begründet wurden) kommt es bereits ab April 2014 zu einer Anpassung, welche im Schnitt etwa 4,6% ausmacht. Die neuen Richtwerte betragen je m2 Nutzfläche:
Bundesland | ab 1.4.2014 (in €/m2) | vom 1.4.2012 bis 31.3.2014 (in €/m2) |
Burgenland | 4,92 | 4,70 |
Kärnten | 6,31 | 6,03 |
Niederösterreich | 5,53 | 5,29 |
Oberösterreich | 5,84 | 5,58 |
Salzburg | 7,45 | 7,12 |
Steiermark | 7,44 | 7,11 |
Tirol | 6,58 | 6,29 |
Vorarlberg | 8,28 | 7,92 |
Wien | 5,39 | 5,16 |
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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