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Artikel zum Thema: IBAN
EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen
Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen:
:: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum
Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Vereinigtes Königreich, Schweden, Dänemark sowie Azoren, Madeira, Kanarische Inseln und Französische Überseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Réunion, Französisch Guyana).
:: Der Überweisungsbetrag darf nicht höher als € 12.500,- sein. (Ab 2006 € 50.000,-)
:: Der Zahlungsauftrag beinhaltet die Angabe der IBAN-Nummer des Empfängers, sowie den BIC-Code der Empfängerbank.
:: Der Verwendungszweck darf maximal 35 Zeilen umfassen.
Sonstige Hinweise:
- Die persönliche IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kontoauszügen ausgedruckt.
- Vorbeugend sollten bei Auslandsbeziehungen rechtzeitig die entsprechenden Daten den Geschäftspartnern mitgeteilt bzw. von den Geschäftspartnern in Erfahrung gebracht werden. - Eine EU-Standardüberweisung soll binnen 3 Tagen erledigt sein. (Bisher waren es 6 Tage)
- Schecks sind von dieser Regelung ausgenommen.
Bild: © rangizzz - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: IBAN
EURO-Überweisungen ins Ausland kosten ab 1. Juli 2003 gleichviel wie Inlandsüberweisungen
Dank einer EU-Verordnung vom Dezember 2001 kommt es ab 1. Juli 2003 zu einer Harmonisierung der Zahlungssysteme, wodurch eine Verbilligung von EURO-Banküberweisungen eintritt, wenn folgende Kriterien vorliegen:
:: Die Überweisung erfolgt in Euro, und zwar von einem Eurokonto auf ein anderes Eurokonto im EU-Raum
Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland, Vereinigtes Königreich, Schweden, Dänemark sowie Azoren, Madeira, Kanarische Inseln und Französische Überseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Réunion, Französisch Guyana).
:: Der Überweisungsbetrag darf nicht höher als € 12.500,- sein. (Ab 2006 € 50.000,-)
:: Der Zahlungsauftrag beinhaltet die Angabe der IBAN-Nummer des Empfängers, sowie den BIC-Code der Empfängerbank.
:: Der Verwendungszweck darf maximal 35 Zeilen umfassen.
Sonstige Hinweise:
- Die persönliche IBAN und der BIC sind seit April 2003 auf den Kontoauszügen ausgedruckt.
- Vorbeugend sollten bei Auslandsbeziehungen rechtzeitig die entsprechenden Daten den Geschäftspartnern mitgeteilt bzw. von den Geschäftspartnern in Erfahrung gebracht werden. - Eine EU-Standardüberweisung soll binnen 3 Tagen erledigt sein. (Bisher waren es 6 Tage)
- Schecks sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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