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Auswirkung der Zinssatzsenkung ab 9. Juni 2003 auf andere Zinssätze
Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) Gültig ab % p.a. % p.a. 31.08.2001 3,75 5,50 18.09.2001 3,25 5,00 09.11.2001 2,75 4,50 06.12.2002 - 4,00 11.12.2002 2,20 - 06.06.2003 - 3,25 09.06.2003 1,47 -
Steuerrecht ab 9. Juni 2003 Stundungszinsen (4% über Basiszinssatz) 5,47 % Aussetzungszinsen (1 % über Basiszinssatz) 2,47 % Anspruchszinsen (2 % über Basiszinssatz) 3,47 %
Verzugszinsen im Geschäftsbereich § 1333 Abs. 2 ABGB für 2003
Der Zinssatz liegt 8 % über dem gültigen Basiszinssatz zum 31. Dezember 2002, bzw. 30. Juni 2003.
Verzugszinsen für 2003 daher:
bis 30. Juni 2003 10,20 % ab 1. Juli 2003 9,47 %
Arbeitsrecht:
Diese Verzugszinsen gelten grundsätzlich gem. § 59 ASVG auch im Arbeitsrecht, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Diesfalls nur
4 %,Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe 5,47 %.
Bild: © B. Wylezich - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Basiszinssatz (vorm. Diskontsatz) | Referenzzinssatz (vorm. Lombardsatz) | |
Gültig ab | % p.a. | % p.a. |
31.08.2001 | 3,75 | 5,50 |
18.09.2001 | 3,25 | 5,00 |
09.11.2001 | 2,75 | 4,50 |
06.12.2002 | - | 4,00 |
11.12.2002 | 2,20 | - |
06.06.2003 | - | 3,25 |
09.06.2003 | 1,47 | - |
Steuerrecht ab 9. Juni 2003 | ||
Stundungszinsen | (4% über Basiszinssatz) | 5,47 % |
Aussetzungszinsen | (1 % über Basiszinssatz) | 2,47 % |
Anspruchszinsen | (2 % über Basiszinssatz) | 3,47 % |
Verzugszinsen im Geschäftsbereich § 1333 Abs. 2 ABGB für 2003
Der Zinssatz liegt 8 % über dem gültigen Basiszinssatz zum 31. Dezember 2002, bzw. 30. Juni 2003.
Verzugszinsen für 2003 daher:
bis 30. Juni 2003 10,20 % ab 1. Juli 2003 9,47 %
Arbeitsrecht:
Diese Verzugszinsen gelten grundsätzlich gem. § 59 ASVG auch im Arbeitsrecht, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht. Diesfalls nur
4 %,Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe 5,47 %.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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