EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Pflegekosten
Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen
Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen Vermögensübertragung in der Familie die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. In einem aktuellen Fall, mit welchem sich der VwGH (GZ 2012/13/0012 vom 29.4.2015) zu beschäftigen hatte, war es strittig, ob ein eindeutiger Konnex zwischen der Übernahme der Pflegekosten für die Mutter und der drei Jahre zuvor stattgefundenen Grundstücksschenkung an den Sohn bestanden hat. Einen solchen annehmend würde die Finanzverwaltung die Geltendmachung der häuslichen Pflegekosten (die Mutter hat sich bei der Schenkung ein Wohnrecht zurückbehalten und wollte auch nicht in ein Altersheim) erst anerkennen sobald die Höhe der Pflegekosten den Wert der erhaltenen Liegenschaft überstiegen hat. Eine generelle Gegenrechnung mit dem übertragenen Vermögen wurde vom VwGH im Beschwerdefall jedoch abgelehnt, da weder ein klarer vertraglicher Konnex zwischen der Schenkung einer Liegenschaft und der Übernahme der Kosten für die Pflege bestanden hat, noch die erhaltene Liegenschaft aufgrund des Wohnungsrechts nicht ohne Weiteres verwertbar gewesen ist und die Notwendigkeit der Übernahme der Pflegekosten durch den Sohn aus einer sittlichen Verpflichtung heraus auch ohne Liegenschaftsübertragung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Entscheidungsfall zeigt, dass stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist und insbesondere auch der Frage des Wertes einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft maßgebliche Bedeutung zukommen kann.
Bild: © stokkete - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Pflegekosten
Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen
Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen Vermögensübertragung in der Familie die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. In einem aktuellen Fall, mit welchem sich der VwGH (GZ 2012/13/0012 vom 29.4.2015) zu beschäftigen hatte, war es strittig, ob ein eindeutiger Konnex zwischen der Übernahme der Pflegekosten für die Mutter und der drei Jahre zuvor stattgefundenen Grundstücksschenkung an den Sohn bestanden hat. Einen solchen annehmend würde die Finanzverwaltung die Geltendmachung der häuslichen Pflegekosten (die Mutter hat sich bei der Schenkung ein Wohnrecht zurückbehalten und wollte auch nicht in ein Altersheim) erst anerkennen sobald die Höhe der Pflegekosten den Wert der erhaltenen Liegenschaft überstiegen hat. Eine generelle Gegenrechnung mit dem übertragenen Vermögen wurde vom VwGH im Beschwerdefall jedoch abgelehnt, da weder ein klarer vertraglicher Konnex zwischen der Schenkung einer Liegenschaft und der Übernahme der Kosten für die Pflege bestanden hat, noch die erhaltene Liegenschaft aufgrund des Wohnungsrechts nicht ohne Weiteres verwertbar gewesen ist und die Notwendigkeit der Übernahme der Pflegekosten durch den Sohn aus einer sittlichen Verpflichtung heraus auch ohne Liegenschaftsübertragung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Entscheidungsfall zeigt, dass stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist und insbesondere auch der Frage des Wertes einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft maßgebliche Bedeutung zukommen kann.
Bild: © stokkete - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien