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Artikel zum Thema: Investitionszuwachsprämie
KMU-Investitionszuwachsprämie bereits ausgeschöpft
Vor Jahreswechsel haben wir noch über diese KMU-Förderung berichtet (siehe KI 12/16) - nun ist sie bereits ausgeschöpft! Die KMU-Investitionszuwachsprämie wie auch die ähnlich ausgestaltete Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen bzw. Großbetriebe (siehe auch KI 04/17) sind als Fördermaßnahmen für bestehende Unternehmen konzipiert. Die KMU-Investitionszuwachsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen und greift dann, wenn die beantragten Investitionskosten für Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um 50.000 EUR und für mittlere Unternehmen zumindest um 100.000 EUR höher liegen als der Wert der durchschnittlichen jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre. Die Prämie beträgt für „Kleinst- und Kleinunternehmen“ bei einem Investitionszuwachs zwischen 50.000 EUR und 450.000 EUR bis zu 15% und somit maximal 67.500 EUR. Bei „mittleren Unternehmen“ und einem Investitionszuwachs zwischen 100.000 EUR und 750.000 EUR beträgt die Prämie bis zu 10% und somit maximal 75.000 EUR.
Laut Informationen des für die Abwicklung zuständigen aws (Austria Wirtschaftsservice) konnten mit der ausgeschöpften KMU-Investitionszuwachsprämie rund 1.900 Unternehmen bei Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR unterstützt werden. Im Gegensatz zur Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen sind die Mittel für die KMU-Investitionszuwachsprämie bereits ausgeschöpft. Ab 1.1.2018 sollen wiederum Fördermittel in Höhe von 87,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Zu beachten ist schließlich, dass gegenüber der Erstfassung der Förderung (zukünftig) auch alle „Freien Berufe“ gefördert werden können. Der Kreis der nicht geförderten Branchen wurde überdies erweitert (ausgeschlossen sind z.B. Banken und Versicherungen). Wir werden Sie über weitere Entwicklungen bzw. die „Neuauflage“ der KMU-Investitionszuwachsprämie rechtzeitig informieren.
Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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KMU-Investitionszuwachsprämie bereits ausgeschöpft
Vor Jahreswechsel haben wir noch über diese KMU-Förderung berichtet (siehe KI 12/16) - nun ist sie bereits ausgeschöpft! Die KMU-Investitionszuwachsprämie wie auch die ähnlich ausgestaltete Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen bzw. Großbetriebe (siehe auch KI 04/17) sind als Fördermaßnahmen für bestehende Unternehmen konzipiert. Die KMU-Investitionszuwachsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen und greift dann, wenn die beantragten Investitionskosten für Kleinst- und Kleinunternehmen zumindest um 50.000 EUR und für mittlere Unternehmen zumindest um 100.000 EUR höher liegen als der Wert der durchschnittlichen jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre. Die Prämie beträgt für „Kleinst- und Kleinunternehmen“ bei einem Investitionszuwachs zwischen 50.000 EUR und 450.000 EUR bis zu 15% und somit maximal 67.500 EUR. Bei „mittleren Unternehmen“ und einem Investitionszuwachs zwischen 100.000 EUR und 750.000 EUR beträgt die Prämie bis zu 10% und somit maximal 75.000 EUR.
Laut Informationen des für die Abwicklung zuständigen aws (Austria Wirtschaftsservice) konnten mit der ausgeschöpften KMU-Investitionszuwachsprämie rund 1.900 Unternehmen bei Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR unterstützt werden. Im Gegensatz zur Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen sind die Mittel für die KMU-Investitionszuwachsprämie bereits ausgeschöpft. Ab 1.1.2018 sollen wiederum Fördermittel in Höhe von 87,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Zu beachten ist schließlich, dass gegenüber der Erstfassung der Förderung (zukünftig) auch alle „Freien Berufe“ gefördert werden können. Der Kreis der nicht geförderten Branchen wurde überdies erweitert (ausgeschlossen sind z.B. Banken und Versicherungen). Wir werden Sie über weitere Entwicklungen bzw. die „Neuauflage“ der KMU-Investitionszuwachsprämie rechtzeitig informieren.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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