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Steuer-News
Artikel zum Thema: Einkommensteuertarif
EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer
Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten.
Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung
Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.
Staaten Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer Österreich 34%
ab 2005: 25% 25% Slowakei 19% - 1) Slowenien 2) 25% 15% Tschechien 28%
2005: 26%
2006: 24% 15% Ungarn 16% 20% / 35% 3)
1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%).
2) Für 2005 werden Änderungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht erwartet.
3) Nur für Dividenden.
Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften
Staaten AG GmbH Österreich € 70.000 € 35.000 Slowakei 1.000.000 SKK
rd. € 24.880 200.000 SKK
rd. € 4.980 Slowenien 6.000.000 SIT
rd. € 25.726 2.100.000 SIT
rd. € 9.004 Tschechien 2.000.000 CZK
rd. € 62.145 200.000 CZK
rd. € 6.215 Ungarn 20.000.000 HUF
rd. € 80.060 3.000.000 HUF
rd. € 12.009 Europa-AG (SE) € 120.000
Einkommensteuertarife
Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz ("Flat Tax"). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.
Staaten Einkommensteuer Österreich Stufentarif: 0%, 21%, 31%, 41%, 50%
ab 2005: siehe Artikel in dieser Ausgabe Slowakei Flat Tax: 19% Slowenien Niedrigster Steuersatz: 17% (bis rd. € 6.000)
Höchster Steuersatz: 50% (über rd. € 36.000) Tschechien Niedrigster Steuersatz: 15% (bis rd. € 3.430)
Höchster Steuersatz: 32% (über rd. € 10.400) Ungarn Niedrigster Steuersatz: 18% (bis rd. € 3.160)
Höchster Steuersatz: 38% (über rd. € 5.920)
Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich.
Umsatzsteuertarife
In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die
6. EU-Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Mehrwertsteuer Staaten Regelsteuersatz Ermäßigter Satz Österreich 20% 10%, 12% Slowakei 19% - Slowenien 20% 8,5% Tschechien 22% (ab 01.05.2004 19%) 5% Ungarn 25% 15%, 5%
Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann - hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel "Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor" in dieser Ausgabe).
Wesentliche Vereinfachungen gibt es auch bei Waren, die physisch aus einem Erweiterungsland kommen. Bisherige Importe sind nunmehr als innergemeinschaftlicher Erwerb zu qualifizieren mit der Folge, dass Einfuhrabfertigungen entfallen, bzw. die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zu entrichten ist. Ein deutlich vereinfachter und beschleunigter Warenverkehr wird ab 1. Mai 2004 möglich sein. Für zum 1. Mai 2004 unterwegs befindliche Waren gelten aber noch die vor diesem Stichtag bestehenden einfuhrumsatzsteuerlichen Vorschriften.
Web-Tipp: Die Überprüfung der UID-Nummer kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation _customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.
Bild: © dusk - Fotolia
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Artikel zum Thema: Einkommensteuertarif
EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer
Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten.
Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung
Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.
Staaten | Körperschaftsteuer | Kapitalertragsteuer |
Österreich | 34% ab 2005: 25% | 25% |
Slowakei | 19% | - 1) |
Slowenien 2) | 25% | 15% |
Tschechien | 28% 2005: 26% 2006: 24% | 15% |
Ungarn | 16% | 20% / 35% 3) |
1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%).
2) Für 2005 werden Änderungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht erwartet.
3) Nur für Dividenden.
Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften
Staaten | AG | GmbH |
Österreich | € 70.000 | € 35.000 |
Slowakei | 1.000.000 SKK rd. € 24.880 | 200.000 SKK rd. € 4.980 |
Slowenien | 6.000.000 SIT rd. € 25.726 | 2.100.000 SIT rd. € 9.004 |
Tschechien | 2.000.000 CZK rd. € 62.145 | 200.000 CZK rd. € 6.215 |
Ungarn | 20.000.000 HUF rd. € 80.060 | 3.000.000 HUF rd. € 12.009 |
Europa-AG (SE) | € 120.000 |
Einkommensteuertarife
Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz ("Flat Tax"). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.
Staaten | Einkommensteuer |
Österreich | Stufentarif: 0%, 21%, 31%, 41%, 50% ab 2005: siehe Artikel in dieser Ausgabe |
Slowakei | Flat Tax: 19% |
Slowenien | Niedrigster Steuersatz: 17% (bis rd. € 6.000) Höchster Steuersatz: 50% (über rd. € 36.000) |
Tschechien | Niedrigster Steuersatz: 15% (bis rd. € 3.430) Höchster Steuersatz: 32% (über rd. € 10.400) |
Ungarn | Niedrigster Steuersatz: 18% (bis rd. € 3.160) Höchster Steuersatz: 38% (über rd. € 5.920) |
Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich.
Umsatzsteuertarife
In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die
6. EU-Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Mehrwertsteuer | ||
Staaten | Regelsteuersatz | Ermäßigter Satz |
Österreich | 20% | 10%, 12% |
Slowakei | 19% | - |
Slowenien | 20% | 8,5% |
Tschechien | 22% (ab 01.05.2004 19%) | 5% |
Ungarn | 25% | 15%, 5% |
Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann - hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel "Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor" in dieser Ausgabe).
Wesentliche Vereinfachungen gibt es auch bei Waren, die physisch aus einem Erweiterungsland kommen. Bisherige Importe sind nunmehr als innergemeinschaftlicher Erwerb zu qualifizieren mit der Folge, dass Einfuhrabfertigungen entfallen, bzw. die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zu entrichten ist. Ein deutlich vereinfachter und beschleunigter Warenverkehr wird ab 1. Mai 2004 möglich sein. Für zum 1. Mai 2004 unterwegs befindliche Waren gelten aber noch die vor diesem Stichtag bestehenden einfuhrumsatzsteuerlichen Vorschriften.
Web-Tipp: Die Überprüfung der UID-Nummer kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation _customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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