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Artikel zum Thema: Namensaktie
Europa AG (SE) als neue Rechtsform ab Oktober 2004
In Entsprechung der Verordnung EG Nr. 215/2001 vom 8. Oktober 2001 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 in Vorbereitung, durch welches die Europäische Gesellschaft "SE" (sozietas europaea) ins österreichische Gesellschaftsrecht Eingang findet. Weiters kommt es zu Deregulierungsmaßnahmen im Aktienrecht, Änderungen im Firmenbuch-, Rechtspfleger- und Gerichtsgebührengesetz.
Änderungen im Überblick
:: Vereinfachung bei der Gründung
Wie schon bisher bei der Ges.m.b.H kann die SE auch von einer einzigen Person gegründet werden. Die Gründungsprüfung wird vereinfacht.
:: Einstufige Unternehmensleitung möglich
Es wird der Satzungsautonomie überlassen zwischen dem zweistufigen Verwaltungsmodell (Vorstand und Aufsichtsrat) und dem einstufigen (Verwaltungsrat) zu wählen.
:: Grenzüberschreitende Verschmelzung
Ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Europa kann ihre 100%igen Töchter zur SE verschmelzen und damit in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit Zweigstellen operieren, um so Verwaltungskosten zu sparen. Das Grundkapital beträgt mindestens € 120.000,-.
:: Veröffentlichungen
Sind ausschließlich Namensaktien ausgegeben, kann die Hauptversammlung per eingeschriebenen Brief einberufen werden, ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Börsenotierte Gesellschaften können die Hauptversammlung via Internet öffentlich übertragen.
:: Offene Steuerfragen
Der steuerneutrale Wegzug soll nur dann möglich sein, wenn das Vermögen der Gesellschaft in einer Betriebsstätte des Wegzugsstaates verbleibt.
Bild: © Xuejun li - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Namensaktie
Europa AG (SE) als neue Rechtsform ab Oktober 2004
In Entsprechung der Verordnung EG Nr. 215/2001 vom 8. Oktober 2001 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 in Vorbereitung, durch welches die Europäische Gesellschaft "SE" (sozietas europaea) ins österreichische Gesellschaftsrecht Eingang findet. Weiters kommt es zu Deregulierungsmaßnahmen im Aktienrecht, Änderungen im Firmenbuch-, Rechtspfleger- und Gerichtsgebührengesetz.
Änderungen im Überblick
:: Vereinfachung bei der Gründung
Wie schon bisher bei der Ges.m.b.H kann die SE auch von einer einzigen Person gegründet werden. Die Gründungsprüfung wird vereinfacht.
:: Einstufige Unternehmensleitung möglich
Es wird der Satzungsautonomie überlassen zwischen dem zweistufigen Verwaltungsmodell (Vorstand und Aufsichtsrat) und dem einstufigen (Verwaltungsrat) zu wählen.
:: Grenzüberschreitende Verschmelzung
Ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Europa kann ihre 100%igen Töchter zur SE verschmelzen und damit in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit Zweigstellen operieren, um so Verwaltungskosten zu sparen. Das Grundkapital beträgt mindestens € 120.000,-.
:: Veröffentlichungen
Sind ausschließlich Namensaktien ausgegeben, kann die Hauptversammlung per eingeschriebenen Brief einberufen werden, ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Börsenotierte Gesellschaften können die Hauptversammlung via Internet öffentlich übertragen.
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Der steuerneutrale Wegzug soll nur dann möglich sein, wenn das Vermögen der Gesellschaft in einer Betriebsstätte des Wegzugsstaates verbleibt.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
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Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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