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Steuer-News
Artikel zum Thema: Beherbergung
Kurz-Info: Wieder 10% Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen
Am 21. März 2018 hat der Nationalrat beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Leistungen von Beherbergungs- und Campingumsätzen von 13% auf 10% zu senken. Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 war der Steuersatz für die Beherbergung erst von 10% auf 13% angehoben worden. Eine komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung (bisher 13%) und Verköstigung (weiterhin 10%) war die Folge. Durch die jüngste Gesetzesänderung wurde die umsatzsteuerliche Behandlung für "Nächtigungen" wieder etwas vereinfacht, da nun der 10%ige Steuersatz auf beide Leistungskomponenten anwendbar ist. Die Steuersatzsenkung soll aber nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dienen, sondern auch die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus verbessern.
Der wieder ermäßigte Steuersatz von 10% ist jedoch nicht sofort anwendbar, sondern erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich danach ereignen. Wer sich nun auf den günstigeren Steuersatz für die nächste Urlaubssaison gefreut hat, muss sich noch bis zum Winterurlaub 2018/19 gedulden.
Bild: © estima - Fotolia
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Artikel zum Thema: Beherbergung
Kurz-Info: Wieder 10% Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen
Am 21. März 2018 hat der Nationalrat beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf Leistungen von Beherbergungs- und Campingumsätzen von 13% auf 10% zu senken. Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 war der Steuersatz für die Beherbergung erst von 10% auf 13% angehoben worden. Eine komplexe Aufteilung eines pauschalen Entgelts für Beherbergung (bisher 13%) und Verköstigung (weiterhin 10%) war die Folge. Durch die jüngste Gesetzesänderung wurde die umsatzsteuerliche Behandlung für "Nächtigungen" wieder etwas vereinfacht, da nun der 10%ige Steuersatz auf beide Leistungskomponenten anwendbar ist. Die Steuersatzsenkung soll aber nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dienen, sondern auch die Wettbewerbsposition des österreichischen Tourismus verbessern.
Der wieder ermäßigte Steuersatz von 10% ist jedoch nicht sofort anwendbar, sondern erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich danach ereignen. Wer sich nun auf den günstigeren Steuersatz für die nächste Urlaubssaison gefreut hat, muss sich noch bis zum Winterurlaub 2018/19 gedulden.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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