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Steuer-News
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
BFG zu Reisekosten eines angestellten Versicherungsvertreters
Bei Versicherungsvertretern kommt es häufig vor, dass diese ihre Tätigkeit hauptsächlich vor Ort bei ihren Kunden ausüben und das Büro ihres Arbeitgebers nur zur Abholung der Post oder für einzelne Besprechungen oder interne Trainings nutzen. Die Vorbereitung für Kundentermine erfolgt oftmals zuhause. Dementsprechend sind Versicherungsvertreter viel unterwegs, oftmals mit dem eigenen (privaten) Auto. Im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtaufwendungen als Werbungskosten gilt folgendes:
- Bei Kundenbesuchen, bei denen der Dienstnehmer von seinem Wohnort direkt zum Kunden fährt, sind die vollen Fahrtkosten (Kilometergelder abzüglich allfälliger Kostenersätze) abzugsfähig.
- Fahrten des Dienstnehmers zur Geschäftsstelle seines Arbeitgebers sind durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
- Für Fahrten von der Arbeitsstätte zum Kunden können hingegen Kilometergelder berücksichtigt werden.
- Für jene Tage, an denen Außendienst geleistet wurde und während des Arbeitstages auch die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, ist der "Umweg" zu ermitteln. Das bedeutet, dass nur die zusätzlichen Kilometergelder für die Kundenbesuche als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Diese steuerliche Behandlung, welche der bisherigen Judikatur entspricht, wurde jüngst anlässlich einer Beschwerde vor dem Bundesfinanzgericht wieder bestätigt (GZ RV/7102524/2012 vom 26.1.2018).
Bild: © pressmaster - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Versicherungsvertreter
BFG zu Reisekosten eines angestellten Versicherungsvertreters
Bei Versicherungsvertretern kommt es häufig vor, dass diese ihre Tätigkeit hauptsächlich vor Ort bei ihren Kunden ausüben und das Büro ihres Arbeitgebers nur zur Abholung der Post oder für einzelne Besprechungen oder interne Trainings nutzen. Die Vorbereitung für Kundentermine erfolgt oftmals zuhause. Dementsprechend sind Versicherungsvertreter viel unterwegs, oftmals mit dem eigenen (privaten) Auto. Im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtaufwendungen als Werbungskosten gilt folgendes:
- Bei Kundenbesuchen, bei denen der Dienstnehmer von seinem Wohnort direkt zum Kunden fährt, sind die vollen Fahrtkosten (Kilometergelder abzüglich allfälliger Kostenersätze) abzugsfähig.
- Fahrten des Dienstnehmers zur Geschäftsstelle seines Arbeitgebers sind durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten.
- Für Fahrten von der Arbeitsstätte zum Kunden können hingegen Kilometergelder berücksichtigt werden.
- Für jene Tage, an denen Außendienst geleistet wurde und während des Arbeitstages auch die Arbeitsstätte aufgesucht wurde, ist der "Umweg" zu ermitteln. Das bedeutet, dass nur die zusätzlichen Kilometergelder für die Kundenbesuche als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Diese steuerliche Behandlung, welche der bisherigen Judikatur entspricht, wurde jüngst anlässlich einer Beschwerde vor dem Bundesfinanzgericht wieder bestätigt (GZ RV/7102524/2012 vom 26.1.2018).
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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