EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Zahlungserleichterung
Coronavirus: Maßnahmen der ÖGK zur Sicherung der Liquidität der Betriebe im Zusammenhang mit dem Coronavirus
16.3.2020 - Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website unter www.gesundheitskasse.at/corona.
Quelle: ÖGK - https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857778
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Zahlungserleichterung
Coronavirus: Maßnahmen der ÖGK zur Sicherung der Liquidität der Betriebe im Zusammenhang mit dem Coronavirus
16.3.2020 - Die aktuelle außergewöhnliche Situation und die damit verbundenen Maßnahmen seitens der Bundesregierung erfordern auch in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) außergewöhnliche Schritte. Die angeordneten Notmaßnahmen der Regierung können zu drastischen Engpässen bei der Liquidität der Betriebe, bis hin zum gänzlichen Ausfall der liquiden Mittel führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen bleibt.
Die ÖGK unterstützt die Betriebe mit einigen ganz wesentlichen Zahlungserleichterungen, um diese Notsituation gemeinsam im Sinne der österreichischen Wirtschaft bewältigen zu können.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Betriebe werden ersucht, die Anmeldungen zur Pflichtversicherung weiterhin fristgerecht vor Arbeitsantritt durchzuführen, coronabedingte Verzögerungen können auf Antrag sanktionsfrei gestellt werden. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind weiterhin zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Diese Maßnahmen gelten bis auf weiteres, voraussichtlich aber zumindest für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Dienstgeber an die Dienstgeberservicestelle der ÖGK wenden, weitere Infos gibt es auch auf der Website unter www.gesundheitskasse.at/corona.
Quelle: ÖGK - https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857778
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien