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Steuer-News
Artikel zum Thema: Beherbergung
Coronavirus: Angekündigte Lockerungen der Beschränkungen ab 1.Mai
[Stand 28.04.2020]
Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:
- Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin
- Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)
- Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
- vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
- Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
- Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
- am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)
- Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Beherbergung
Coronavirus: Angekündigte Lockerungen der Beschränkungen ab 1.Mai
[Stand 28.04.2020]
Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:
- Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin
- Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)
- Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
- vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
- Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
- Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
- Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
- am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)
- Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben
- Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
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Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
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Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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