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Steuer-News
Artikel zum Thema: FAQ
Coronavirus: Fixkostenzuschuss - Antrag ab 20.Mai
Der nicht rückzahlbare Fixkostenzuschuss dient Unternehmen, die Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten.
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall (mindestens 40% Ausfall) des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen.
Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
- 40 - 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
- 60 - 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
- 80 - 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
Die Eckpunkte:
- Beantragung ab 20. Mai über FinanzOnline.
- Zeitraum: 3 Monate (15. März bis 15. September)
- Fixkosten Beispiele: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation, Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen
- Auszahlung in drei Tranchen:
- Das erste Drittel kann ab 20. Mai beantragt werden.
- Ein weiteres Drittel kann ab 19. August beantragt werden.
- Der Rest kann ab 19. November beantragt werden.
- Vorausetzungen: Die Betriebsstätte muss in Österreich sein und Fixkosten müssen aus der operativen Tätigkeit in Österreich angefallen sein.
Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise (ab 16.3.2020 bis zum Ende der Covid-Maßnahmen, längstens jedoch bis 15.9.2020) einen Umsatzverlust von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist
Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen waren.
- Verpflichtungen: Erhalt der Arbeitsplätze in Österreich bzw das Unternehmen muss zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht mittels ex ante Betrachtung)
Quelle und weitere Infos:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Corona-Hilfsfonds
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html#heading_Zuschuesse
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Coronavirus: Fixkostenzuschuss - Antrag ab 20.Mai
Der nicht rückzahlbare Fixkostenzuschuss dient Unternehmen, die Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erleiden bzw. erlitten haben, zur direkten Deckung von Fixkosten.
Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall (mindestens 40% Ausfall) des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen.
Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:
- 40 - 60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
- 60 - 80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
- 80 - 100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung
Die Eckpunkte:
- Beantragung ab 20. Mai über FinanzOnline.
- Zeitraum: 3 Monate (15. März bis 15. September)
- Fixkosten Beispiele: Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten, Aufwendungen für sonstige vertraglich betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation, Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen
- Auszahlung in drei Tranchen:
- Das erste Drittel kann ab 20. Mai beantragt werden.
- Ein weiteres Drittel kann ab 19. August beantragt werden.
- Der Rest kann ab 19. November beantragt werden.
- Vorausetzungen: Die Betriebsstätte muss in Österreich sein und Fixkosten müssen aus der operativen Tätigkeit in Österreich angefallen sein.
Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise (ab 16.3.2020 bis zum Ende der Covid-Maßnahmen, längstens jedoch bis 15.9.2020) einen Umsatzverlust von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist
Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen waren. - Verpflichtungen: Erhalt der Arbeitsplätze in Österreich bzw das Unternehmen muss zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die durch den Fixkostenzuschuss zu deckenden Fixkosten zu reduzieren (Schadensminderungspflicht mittels ex ante Betrachtung)
Quelle und weitere Infos:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Corona-Hilfsfonds
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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