EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Pauschalierung
"Wirtshauspaket" soll Gastronomie aus der Krise helfen
Da die Gastronomie von den Folgen der Coronakrise besonders schwer getroffen wurde, hat der Nationalrat am 26. Mai 2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen € zugestimmt (19. COVID-19-Gesetz oder auch Gastronomie-Hilfspaket).
Damit sollen zum einen natürlich die Unternehmen entlastet, aber auch der Konsum angekurbelt werden. Die wichtigsten Maßnahmen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt:
Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke sinkt auf 10%
Der ermäßigte Steuersatz gelangt ab 1. Juli 2020 auch auf Umsätze mit offenen nicht-alkoholischen Getränken zur Anwendung. Die Steuererleichterung gilt nur in Lokalen und in Bereichen, in denen die Getränke vom Gastronomen oder den Kunden in der Regel unmittelbar geöffnet werden wie z.B. Würstelstand oder Kantine. Nicht jedoch in Supermärkten, bei Abhol- und Lieferservice oder Getränkeautomaten. Die Regelung soll mit Ende des Jahres 2020 wieder auslaufen.
Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf 75% erweitert
Bisher waren Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu 50% steuerlich abzugsfähig. Um einen Anreiz für Geschäftsessen zu bieten und so die Gastronomie zu unterstützen, wurde die Abzugsfähigkeit auf 75% erhöht. Diese Steuererleichterung gilt ebenfalls für den begrenzten Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
Steuerfreie Essensgutscheine erhöht
Ab Juli 2020 werden die Höchstgrenzen für Essensgutscheine erhöht. So steigt der steuerfreie Betrag in Gaststätten von 4,40 € auf 8,00 € und in Lebensmittelgeschäften von 1,10 € auf 2,00 € pro Tag.
Abschaffung der Schaumweinsteuer
Die bisher schon oft kritisierte Schaumweinsteuer wird mit 1. Juli 2020 abgeschafft werden. Diese Änderung erfolgt zum einen im Lichte der COVID-19-Krise, aber auch um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Die Steuerersparnis beträgt 90 Cent je 0,75l-Flasche Schaumwein.
Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung
Bei der Pauschalierung im Gastgewerbe werden die Betriebsausgaben (teilweise) pauschal vom Umsatz ermittelt. Diese Erleichterung bei der Gewinnermittlung können Unternehmen bis zu einer gewissen Umsatzgrenze in Anspruch nehmen. Um insbesondere auch kleinere Gastronomiebetriebe sowohl finanziell als auch administrativ zu entlasten, wurden folgende Änderungen bei der Pauschalierung ab dem Veranlagungsjahr 2020 vorgenommen:
- Pauschalierungsgrenze: Erhöhung der Umsatzgrenze von 255.000 € auf 400.000 € pro Jahr.
- Grundpauschale: Erhöhung von 10% auf 15% des Umsatzes.
- Mobilitätspauschale: Erhöhung von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und auf 4% in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.
- Mindestpauschale: Erhöhung von 3.000 € auf 6.000 € pro Jahr
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Pauschalierung
"Wirtshauspaket" soll Gastronomie aus der Krise helfen
Da die Gastronomie von den Folgen der Coronakrise besonders schwer getroffen wurde, hat der Nationalrat am 26. Mai 2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Hilfspaket in Höhe von 500 Millionen € zugestimmt (19. COVID-19-Gesetz oder auch Gastronomie-Hilfspaket).
Damit sollen zum einen natürlich die Unternehmen entlastet, aber auch der Konsum angekurbelt werden. Die wichtigsten Maßnahmen werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt:
Umsatzsteuer auf nichtalkoholische Getränke sinkt auf 10%
Der ermäßigte Steuersatz gelangt ab 1. Juli 2020 auch auf Umsätze mit offenen nicht-alkoholischen Getränken zur Anwendung. Die Steuererleichterung gilt nur in Lokalen und in Bereichen, in denen die Getränke vom Gastronomen oder den Kunden in der Regel unmittelbar geöffnet werden wie z.B. Würstelstand oder Kantine. Nicht jedoch in Supermärkten, bei Abhol- und Lieferservice oder Getränkeautomaten. Die Regelung soll mit Ende des Jahres 2020 wieder auslaufen.
Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen auf 75% erweitert
Bisher waren Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden zu 50% steuerlich abzugsfähig. Um einen Anreiz für Geschäftsessen zu bieten und so die Gastronomie zu unterstützen, wurde die Abzugsfähigkeit auf 75% erhöht. Diese Steuererleichterung gilt ebenfalls für den begrenzten Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020.
Steuerfreie Essensgutscheine erhöht
Ab Juli 2020 werden die Höchstgrenzen für Essensgutscheine erhöht. So steigt der steuerfreie Betrag in Gaststätten von 4,40 € auf 8,00 € und in Lebensmittelgeschäften von 1,10 € auf 2,00 € pro Tag.
Abschaffung der Schaumweinsteuer
Die bisher schon oft kritisierte Schaumweinsteuer wird mit 1. Juli 2020 abgeschafft werden. Diese Änderung erfolgt zum einen im Lichte der COVID-19-Krise, aber auch um Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Die Steuerersparnis beträgt 90 Cent je 0,75l-Flasche Schaumwein.
Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung
Bei der Pauschalierung im Gastgewerbe werden die Betriebsausgaben (teilweise) pauschal vom Umsatz ermittelt. Diese Erleichterung bei der Gewinnermittlung können Unternehmen bis zu einer gewissen Umsatzgrenze in Anspruch nehmen. Um insbesondere auch kleinere Gastronomiebetriebe sowohl finanziell als auch administrativ zu entlasten, wurden folgende Änderungen bei der Pauschalierung ab dem Veranlagungsjahr 2020 vorgenommen:
- Pauschalierungsgrenze: Erhöhung der Umsatzgrenze von 255.000 € auf 400.000 € pro Jahr.
- Grundpauschale: Erhöhung von 10% auf 15% des Umsatzes.
- Mobilitätspauschale: Erhöhung von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und auf 4% in Gemeinden bis 10.000 Einwohner.
- Mindestpauschale: Erhöhung von 3.000 € auf 6.000 € pro Jahr
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien