EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: NPO
Coronavirus: 80% Umsatzersatz während Lockdown - eine Übersicht
Unternehmen, die direkt von den Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzt
Die wichtigsten Eckpunkte:
Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019) bis 800.000 Euro ersetzt:
- Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
- Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline (ab 6.11.2020).
- Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst oder von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
- Der Umsatzersatz kann bis 15. Dezember beantragt werden. Dabei sollen die ersten Antragssteller das Geld bereits in 14 Tagen erhalten.
- Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (aktuell 100 % garantierte Kredite und Landesförderungen sowie NPO-Fonds). Der Fixkostenzuschuss Phase 1 wird nicht gegengerechnet.
- Kurzarbeit und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet.
- Auch Beherbergungsbetriebe mit Geschäftsreisenden sind anspruchsberechtigt.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
- Ausgenommen sind Unternehmen bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
- Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3.11. bis 30.11 keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen.
- Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).
- Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
- Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen. (Ihre Önace Zuordnung erhalten Sie von der Statistik Austria mittels einer Klassifikationsmitteilung. Sollten Sie Ihre Klassifikationsmitteilung verlegt haben, wenden Sie sich bitte an Statistik Austria unter )
weiterführende Informationen:
FAQ des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Richtlinie: PDF-Download
Liste der direkt betroffenen Branchen nach ÖNACE-2008-Klassifikation: PDF-Download
Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-Uebersicht-zur-neuen-Richtlinie.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: NPO
Coronavirus: 80% Umsatzersatz während Lockdown - eine Übersicht
Unternehmen, die direkt von den Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes bis 800.000 Euro ersetzt
Die wichtigsten Eckpunkte:
Unternehmen, die direkt von den behördlichen Schließungen betroffen sind, erhalten 80 % ihres Umsatzes (Vergleich November 2019) bis 800.000 Euro ersetzt:
- Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten des Jahres 2019, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
- Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline (ab 6.11.2020).
- Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst oder von einem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter eingebracht werden.
- Der Umsatzersatz kann bis 15. Dezember beantragt werden. Dabei sollen die ersten Antragssteller das Geld bereits in 14 Tagen erhalten.
- Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen (aktuell 100 % garantierte Kredite und Landesförderungen sowie NPO-Fonds). Der Fixkostenzuschuss Phase 1 wird nicht gegengerechnet.
- Kurzarbeit und Lieferservices (Gastronomie) werden nicht gegengerechnet.
- Auch Beherbergungsbetriebe mit Geschäftsreisenden sind anspruchsberechtigt.
- Das Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben und eine operative Tätigkeit ausüben.
- Ausgenommen sind Unternehmen bei denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist (gilt nicht für Sanierungsverfahren).
- Arbeitsplatzgarantie: Unternehmen dürfen zwischen 3.11. bis 30.11 keine Kündigung gegenüber Beschäftigten aussprechen.
- Mischbetriebe erhalten den Anteil ihres Umsatzes, der von behördlichen Schließungen betroffen ist, ersetzt (Angabe Prozentsatz).
- Neugründer: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
- Die Branchenabgrenzung ist im Sinne der ÖNACE-2008-Klassifikation vorzunehmen. (Ihre Önace Zuordnung erhalten Sie von der Statistik Austria mittels einer Klassifikationsmitteilung. Sollten Sie Ihre Klassifikationsmitteilung verlegt haben, wenden Sie sich bitte an Statistik Austria unter )
weiterführende Informationen:
FAQ des Finanzministeriums: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Richtlinie: PDF-Download
Liste der direkt betroffenen Branchen nach ÖNACE-2008-Klassifikation: PDF-Download
Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/Umsatzersatz-Uebersicht-zur-neuen-Richtlinie.html
Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien