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Steuer-News
Artikel zum Thema: Maßnahmen vor Jahresende
Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 € pro Monat
Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Lockdowns wurden neue Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Nunmehr soll der sogenannte Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringen. Wesentliches Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht nur auf Unternehmen beschränkt ist, welche unmittelbar von der Schließung während des Lockdowns betroffen sind.
Vielmehr kann jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 zu beklagen hat, den Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und ist mit 60.000 € pro Monat gedeckelt. Konkret setzt sich der Ausfallsbonus zu einer Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zu der anderen Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (800.000) zusammen.
Der Antrag auf den Ausfallsbonus kann - durch das Unternehmen selbst - monatlich ab dem 16. des Monats für das Vormonat gestellt werden (der Ausfallsbonus für Jänner 2021 also ab 16. Februar 2021). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss zu stellen.
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Maßnahmen vor Jahresende
Ausfallsbonus bringt bis zu 60.000 € pro Monat
Nicht zuletzt aufgrund der Verlängerung des Lockdowns wurden neue Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Nunmehr soll der sogenannte Ausfallsbonus zusätzliche Liquidität für die Unternehmen bringen. Wesentliches Merkmal dieser COVID-19-Unterstützung ist mitunter, dass der Ausfallsbonus nicht nur auf Unternehmen beschränkt ist, welche unmittelbar von der Schließung während des Lockdowns betroffen sind.
Vielmehr kann jedes Unternehmen, das mehr als 40% Umsatzausfall im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz im Vergleichszeitraum März 2019 bis Februar 2020 zu beklagen hat, den Ausfallsbonus beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzausfalls und ist mit 60.000 € pro Monat gedeckelt. Konkret setzt sich der Ausfallsbonus zu einer Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zu der anderen Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss (800.000) zusammen.
Der Antrag auf den Ausfallsbonus kann - durch das Unternehmen selbst - monatlich ab dem 16. des Monats für das Vormonat gestellt werden (der Ausfallsbonus für Jänner 2021 also ab 16. Februar 2021). Die Überprüfung des Umsatzeinbruchs erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Antrags für den Fixkostenzuschuss. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, bis Jahresende einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss zu stellen.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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