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Steuer-News
Artikel zum Thema: Großbetrieb
Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten
Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.
Bis 31.12.2020 zuständiges Finanzamt (FA)
Seit 1.1.2021 zuständige (zusammengefasste) Dienststelle (DST)
Neue Kontonummer seit 1.1.2021
FA Klagenfurt,
FA St. Veit Wolfsberg
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg
AT92 0100 0000 0556 4572
FA Kitzbühel Lienz,
FA Kufstein Schwarz
DST Tirol Ost
AT62 0100 0000 0554 4839
FA Bregenz,
FA Feldkirch
DST Vorarlberg
AT63 0100 0000 0557 4988
FA Neunkirchen Wr. Neustadt,
FA St. Pölten Lilienfeld
DST Niederösterreich Mitte
AT08 0100 0000 0550 4295
FA Gänserndorf Mistelbach,
FA Hollabrun Korneuburg Tulln
DST Weinviertel
AT28 0100 0000 0550 4226
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag,
FA Graz Umgebung
DST Steiermark Mitte
AT38 0100 0000 0553 4698
FA Wien 4/5/10,
FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg
AT31 0100 0000 0550 4075
Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116.
Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen.
Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus.
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Artikel zum Thema: Großbetrieb
Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten
Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.
Bis 31.12.2020 zuständiges Finanzamt (FA) | Seit 1.1.2021 zuständige (zusammengefasste) Dienststelle (DST) | Neue Kontonummer seit 1.1.2021 |
FA Klagenfurt, | DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg | AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz, | DST Tirol Ost | AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz, | DST Vorarlberg | AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt, | DST Niederösterreich Mitte | AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach, | DST Weinviertel | AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag, | DST Steiermark Mitte | AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10, | DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg | AT31 0100 0000 0550 4075 |
Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116.
Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen.
Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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