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Artikel zum Thema: Abrechnung
Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert
Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet. Nunmehr kommt es zur Verlängerung von damit zusammenhängenden Fristen. So kann erstens der Gutschein, sofern man ihn noch nicht bekommen haben sollte, bis Ende Oktober 2022 (statt August) bei der Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798 angefordert werden. Dies ist auch möglich, wenn der Gutschein beispielsweise verlorengegangen ist.
Zweitens wurde die Frist für das Einlösen des Gutscheins bis Ende des Jahres 2022 verlängert (anstelle von Ende Oktober 2022). Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferanten für den Haushalt verrechnet (die Gutschrift erfolgt im Rahmen der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung).
Eingelöst werden kann mittels ausgefüllten Formulars per Post oder online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/. Wichtige Voraussetzungen für die Geltendmachung des Energiegutscheins sind ein aufrechter Vertrag mit einem Stromlieferanten und das Unterschreiten der Einkommensgrenze von 55.000 € Jahreseinkommen bei Einpersonenhaushalten und 110.000 € bei Mehrpersonenhaushalten.
Bild: © ako photography - Adobe Stock
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Abrechnung
Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert
Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet. Nunmehr kommt es zur Verlängerung von damit zusammenhängenden Fristen. So kann erstens der Gutschein, sofern man ihn noch nicht bekommen haben sollte, bis Ende Oktober 2022 (statt August) bei der Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798 angefordert werden. Dies ist auch möglich, wenn der Gutschein beispielsweise verlorengegangen ist.
Zweitens wurde die Frist für das Einlösen des Gutscheins bis Ende des Jahres 2022 verlängert (anstelle von Ende Oktober 2022). Der Gutschein wird nach dem Einlösen mit dem Stromlieferanten für den Haushalt verrechnet (die Gutschrift erfolgt im Rahmen der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung).
Eingelöst werden kann mittels ausgefüllten Formulars per Post oder online unter https://www.energiekostenausgleich.gv.at/. Wichtige Voraussetzungen für die Geltendmachung des Energiegutscheins sind ein aufrechter Vertrag mit einem Stromlieferanten und das Unterschreiten der Einkommensgrenze von 55.000 € Jahreseinkommen bei Einpersonenhaushalten und 110.000 € bei Mehrpersonenhaushalten.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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