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Steuer-News
Artikel zum Thema: Maßnahmen vor Jahresende
Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben
Seit der Veranlagung 2021 sind die ohnehin in den letzten Jahren stark eingeschränkten sogenannten Topfsonderausgaben (Versicherungsverträge, Darlehenskosten für Sanierungsmaßnahmen usw.) leider nicht mehr abzugsfähig.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 400 € absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Spenden als Sonderausgaben
An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10 % des Einkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2022 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.123,04 € p.a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (132,73 €). Beim Bausparen gilt für 2022 eine staatliche Prämie von 18 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 € (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Maßnahmen vor Jahresende
Maßnahmen vor Jahresende 2022 - Für alle Steuerpflichtigen
(Topf-)Sonderausgaben
Seit der Veranlagung 2021 sind die ohnehin in den letzten Jahren stark eingeschränkten sogenannten Topfsonderausgaben (Versicherungsverträge, Darlehenskosten für Sanierungsmaßnahmen usw.) leider nicht mehr abzugsfähig.
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind bis zu 400 € absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Spenden als Sonderausgaben
An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10 % des Einkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2022 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.123,04 € p.a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (132,73 €). Beim Bausparen gilt für 2022 eine staatliche Prämie von 18 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 € (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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