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Steuer-News
Artikel zum Thema: Umsatzsteuerzinsen
Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli
Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben.
Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 1.7.2024
Bisher
Stundungszinsen
8,38 %
5,88 %
Aussetzungszinsen
5,88 %
5,88 %
Anspruchszinsen
5,88 %
5,88 %
Beschwerdezinsen
5,88 %
5,88 %
Umsatzsteuerzinsen
5,88 %
5,88 %
Bild: © Adobe Stock - Sutthiphong
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Umsatzsteuerzinsen
Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli
Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben.
Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 1.7.2024 | Bisher | |
Stundungszinsen | 8,38 % | 5,88 % |
Aussetzungszinsen | 5,88 % | 5,88 % |
Anspruchszinsen | 5,88 % | 5,88 % |
Beschwerdezinsen | 5,88 % | 5,88 % |
Umsatzsteuerzinsen | 5,88 % | 5,88 % |
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
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Leistungen im Überblick
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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