EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Luxustangente
Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005
:: Anschaffungskosten
In der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen Mittelklasse als angemessen gelten - PKWs europäischer Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen. Die Marktsituation zum Zeitpunkt der Anschaffung des KFZ als Neuwagen ist hierbei maßgebend.
Laut VO des BMF (BGBl. II Nr. 466/2004) gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:
- Bis 2004: € 34.000,-
- Ab 2005: € 40.000,-
Zu den Anschaffungskosten zählen neben der USt und NOVA auch alle nicht selbständig bewertbaren Sonderausstattungen (z.B. serienmäßiges Autoradio, Airbag, Allradantrieb, Klimaanlage etc.).
Für Gebrauchtwagen, die nicht älter als fünf Jahre sind, ist der Listenpreis bei Erstzulassung zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Bei älteren Gebrauchtwagen ist auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abzustellen.
Für Leasing- und Mietfahrzeuge sind die der Leasing-Rate bzw. Miete zugrunde liegenden Anschaffungskosten zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Ausgenommen hiervon sind Mietfahrzeuge mit einer Mietdauer von höchstens 21 Tagen.
:: Sachbezüge
Die Sachbezugs-Höchstgrenze (1,5% des Anschaffungswertes) für Firmen-Pkw, die auch privat genutzt werden dürfen, beträgt ab 2005 € 600,- (bisher € 510,-). Liegt die private Nutzung unter durchschnittlich 500 km/Monat, kommt die Höchstgrenze von € 300,- (bisher € 255,-) zur Anwendung.
Bild: © Martin Green - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Luxustangente
Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005
:: Anschaffungskosten
In der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen Mittelklasse als angemessen gelten - PKWs europäischer Hersteller sind hierbei zu berücksichtigen. Die Marktsituation zum Zeitpunkt der Anschaffung des KFZ als Neuwagen ist hierbei maßgebend.
Laut VO des BMF (BGBl. II Nr. 466/2004) gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:
- Bis 2004: € 34.000,-
- Ab 2005: € 40.000,-
Zu den Anschaffungskosten zählen neben der USt und NOVA auch alle nicht selbständig bewertbaren Sonderausstattungen (z.B. serienmäßiges Autoradio, Airbag, Allradantrieb, Klimaanlage etc.).
Für Gebrauchtwagen, die nicht älter als fünf Jahre sind, ist der Listenpreis bei Erstzulassung zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Bei älteren Gebrauchtwagen ist auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abzustellen.
Für Leasing- und Mietfahrzeuge sind die der Leasing-Rate bzw. Miete zugrunde liegenden Anschaffungskosten zur Ermittlung der Luxustangente heranzuziehen. Ausgenommen hiervon sind Mietfahrzeuge mit einer Mietdauer von höchstens 21 Tagen.
:: Sachbezüge
Die Sachbezugs-Höchstgrenze (1,5% des Anschaffungswertes) für Firmen-Pkw, die auch privat genutzt werden dürfen, beträgt ab 2005 € 600,- (bisher € 510,-). Liegt die private Nutzung unter durchschnittlich 500 km/Monat, kommt die Höchstgrenze von € 300,- (bisher € 255,-) zur Anwendung.
Bild: © Martin Green - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien