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Steuer-News
Artikel zum Thema: Forschungsförderung
Neuerungen gemäß Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Einkommensteuergesetz
:: Steuerbegünstigung für Auftragsforschung ab 1. Jänner2005
Der Forschungsfreibetrag und die Forschungsprämie stehen auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung zu, wodurch diese Steuerbegünstigung auch für Klein- und Mittelbetriebe anwendbar ist. Betroffen sind nur Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen wie: Universitäten und Forschungseinrichtungen (WIFO oder IHS), die selbst keine steuerliche Forschungsförderung geltend machen können.
:: Bausparen ab 1. September 2005
Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages unterbleibt die Rückforderung der gewährten Bausparprämie, wenn die Mittel für Maßnahmen der Bildung oder der Pflege verwendet werden. Weiters wird die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen um die Finanzierung dieser Maßnahmen erweitert.
Umsatzsteuergesetz
:: UID-Nummer als Rechnungsbestandteil ab 1. Juli 2006
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,- übersteigt, ist weiters die UID-Nr. sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers wie auch des Lieferungs- und Leistungsempfängers anzugeben.
:: Zusammenfassende Meldung ab 1. Jänner 2006
Diese ist in Hinkunft monatlich, zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
:: Finanzstrafgesetz ab 1. Jänner 2006
Das Höchstausmaß der Freiheitsstrafe bei strafbestimmenden Wertbeträgen von über € 3 Mio. wird auf 7 Jahre (bisher 5 Jahre) angehoben.
Bild: © Martin Green - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Forschungsförderung
Neuerungen gemäß Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005
Einkommensteuergesetz
:: Steuerbegünstigung für Auftragsforschung ab 1. Jänner2005
Der Forschungsfreibetrag und die Forschungsprämie stehen auch für in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung zu, wodurch diese Steuerbegünstigung auch für Klein- und Mittelbetriebe anwendbar ist. Betroffen sind nur Zuwendungen an bestimmte Einrichtungen wie: Universitäten und Forschungseinrichtungen (WIFO oder IHS), die selbst keine steuerliche Forschungsförderung geltend machen können.
:: Bausparen ab 1. September 2005
Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages unterbleibt die Rückforderung der gewährten Bausparprämie, wenn die Mittel für Maßnahmen der Bildung oder der Pflege verwendet werden. Weiters wird die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen um die Finanzierung dieser Maßnahmen erweitert.
Umsatzsteuergesetz
:: UID-Nummer als Rechnungsbestandteil ab 1. Juli 2006
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,- übersteigt, ist weiters die UID-Nr. sowohl des liefernden oder leistenden Unternehmers wie auch des Lieferungs- und Leistungsempfängers anzugeben.
:: Zusammenfassende Meldung ab 1. Jänner 2006
Diese ist in Hinkunft monatlich, zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
:: Finanzstrafgesetz ab 1. Jänner 2006
Das Höchstausmaß der Freiheitsstrafe bei strafbestimmenden Wertbeträgen von über € 3 Mio. wird auf 7 Jahre (bisher 5 Jahre) angehoben.
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Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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