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Steuer-News
Artikel zum Thema: Verlustvortrag
Körperschaftsteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist auf Grund der Übergangslösung gem. § 26c Z 2 KStG der auf das Jahr 2004 entfallende Gewinnanteil noch mit 34% zu versteuern. Für die Aufteilung des Gesamtgewinnes, der im Jahre2005 zu versteuern ist, normiert das Gesetz folgendes:
- Zwölftelung des Einkommens 2005 (Gewinn des Wj. 2004/2005) und Multiplikation mit der Anzahl der auf 2004 entfallenden Monate, wobei angefangene Monate als volle Monate gelten. Der auf 2004 entfallende Anteil ist mit 34%, der auf 2005 entfallende mit 25% zu versteuern.
- Gewinnermittlung durch Zwischenbilanz zum 31. Dezember 2004, als exakte Methode.
Sinngemäß ist bei Gruppenbesteuerung vorzugehen. Eine Sonderregelung besteht für die Gewinnverteilung bei Mitunternehmerbeteiligung. In diesen Fällen sowie bei Verlustvortrag bedarf es einiger Rechenoperationen.
Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Verlustvortrag
Körperschaftsteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist auf Grund der Übergangslösung gem. § 26c Z 2 KStG der auf das Jahr 2004 entfallende Gewinnanteil noch mit 34% zu versteuern. Für die Aufteilung des Gesamtgewinnes, der im Jahre2005 zu versteuern ist, normiert das Gesetz folgendes:
- Zwölftelung des Einkommens 2005 (Gewinn des Wj. 2004/2005) und Multiplikation mit der Anzahl der auf 2004 entfallenden Monate, wobei angefangene Monate als volle Monate gelten. Der auf 2004 entfallende Anteil ist mit 34%, der auf 2005 entfallende mit 25% zu versteuern.
- Gewinnermittlung durch Zwischenbilanz zum 31. Dezember 2004, als exakte Methode.
Sinngemäß ist bei Gruppenbesteuerung vorzugehen. Eine Sonderregelung besteht für die Gewinnverteilung bei Mitunternehmerbeteiligung. In diesen Fällen sowie bei Verlustvortrag bedarf es einiger Rechenoperationen.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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