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Infolge Änderung der Mehrfachversicherung (Wegfall der Höherversicherung) - Antrag auf Beitragsrückerstattung ab 2006
Seit 2005 führen Beiträge bei Mehrfachversicherungen, welche die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen, nicht mehr zu einer Höherversicherung, wenn nicht die Rückerstattung beantragt wurde. Die Überschreitungsbeträge werden spätestens bei Pensionsantritt zurückbezahlt, wenn nicht früher ein Rückzahlungsantrag gestellt wurde. Wer also früher zu seinem Geld kommen möchte, kann ab 2006 - beginnend mit dem Überschreitungsbetrag 2005 - diesen Antrag stellen. Dabei werden ASVG-Pensionsbeiträge zur Hälfte mit 11,4% und GSVG-, FSVG- bzw. BSVG-Beiträge zur Gänze (15,2%, 20% bzw. 14,75%) erstattet. Bei späterer Erstattung kommt es zur Aufwertung dieser Beiträge.
Keine Änderungen gibt es bei der Krankenversicherung. Die Beitragsrückerstattung erfolgt mit 4% innerhalb der 3-jährigen Antragsfrist.
Zwecks Vermeidung der Beitragsentrichtung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus, ist ein Antrag auf Differenzvorschreibung zu empfehlen, womit man sich die Überschreitungsbeträge gleich erspart.
Bild: © Anna Blau - BMF
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Seit 2005 führen Beiträge bei Mehrfachversicherungen, welche die Höchstbeitragsgrundlage übersteigen, nicht mehr zu einer Höherversicherung, wenn nicht die Rückerstattung beantragt wurde. Die Überschreitungsbeträge werden spätestens bei Pensionsantritt zurückbezahlt, wenn nicht früher ein Rückzahlungsantrag gestellt wurde. Wer also früher zu seinem Geld kommen möchte, kann ab 2006 - beginnend mit dem Überschreitungsbetrag 2005 - diesen Antrag stellen. Dabei werden ASVG-Pensionsbeiträge zur Hälfte mit 11,4% und GSVG-, FSVG- bzw. BSVG-Beiträge zur Gänze (15,2%, 20% bzw. 14,75%) erstattet. Bei späterer Erstattung kommt es zur Aufwertung dieser Beiträge.
Keine Änderungen gibt es bei der Krankenversicherung. Die Beitragsrückerstattung erfolgt mit 4% innerhalb der 3-jährigen Antragsfrist.
Zwecks Vermeidung der Beitragsentrichtung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus, ist ein Antrag auf Differenzvorschreibung zu empfehlen, womit man sich die Überschreitungsbeträge gleich erspart.
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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