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Steuer-News
Artikel zum Thema: Zoll
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002
IV. Vorschau auf 2002
1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002
Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei.
2. Änderung des Kommunalsteuergesetzes ab 1. Jänner 2002 Der Freibetrag (EUR 1.095,-/S 15.000,-) und die Freigrenze (EUR 1.460,-/S 20.000,-) gelten auch für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
3. Briefmarken
In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 2002 gelten neben den neuen 2-Briefmarken auch noch die alten Schilling-Briefmarken. Nach Ablauf der Frist ist nur ein Umtausch möglich, aber keine Ablöse gegen Bargeld.
4. Die steuerfreie Sparbuchschenkung endet am 30. Juni 2002.
Bild: © sergign - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Zoll
Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- IV. Vorschau auf 2002
IV. Vorschau auf 2002
1. Änderung des Gebührengesetzes ab 1. Jänner 2002
Die Abschaffung der Stempelmarken führt zur Gebührenfreiheit von Vollmachten, nicht amtlichen Zeugnissen (Dienstzeugnis) sowie der Bogengebühren auf Urkunden von bestimmten Rechtsgeschäften. Weiters sind alle Eingaben bei Verwaltungs- und Zollbehörden (Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sowie im Verwaltungsstrafverfahren) gebührenfrei.
2. Änderung des Kommunalsteuergesetzes ab 1. Jänner 2002 Der Freibetrag (EUR 1.095,-/S 15.000,-) und die Freigrenze (EUR 1.460,-/S 20.000,-) gelten auch für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
3. Briefmarken
In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 2002 gelten neben den neuen 2-Briefmarken auch noch die alten Schilling-Briefmarken. Nach Ablauf der Frist ist nur ein Umtausch möglich, aber keine Ablöse gegen Bargeld.
4. Die steuerfreie Sparbuchschenkung endet am 30. Juni 2002.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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