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Artikel zum Thema: Bestimmungsland
Auswirkung der deutschen USt-Erhöhung ab 2007 auf Österreich
Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus:
:: Konsumenten
Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes haben sie die erhöhte Umsatzsteuer von 19% zu entrichten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motorrädern ein, da in diesem Fall das Bestimmungslandprinzip anzuwenden ist und weiterhin die österreichische USt mit 20% fällig wird.
:: Unternehmen
Liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Konsumenten. Davon sind betroffen: Umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer), welche die Erwerbsschwelle von € 11.000,- nicht überschreiten, in welche der Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren aber nicht einzubeziehen sind. In Deutschland registrierte ust-pflichtige Unternehmen haben Umstellungsbedarf. Für Rechnungen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steuersatz von 19% anzusetzen. Ist die Verfügungsmacht allerdings noch 2006 übergegangen ist mit 16% zu fakturieren. Für 2006 erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen
Bild: © Markus Bormann - Fotolia
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Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus:
:: Konsumenten
Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes haben sie die erhöhte Umsatzsteuer von 19% zu entrichten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motorrädern ein, da in diesem Fall das Bestimmungslandprinzip anzuwenden ist und weiterhin die österreichische USt mit 20% fällig wird.
:: Unternehmen
Liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Konsumenten. Davon sind betroffen: Umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer), welche die Erwerbsschwelle von € 11.000,- nicht überschreiten, in welche der Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren aber nicht einzubeziehen sind. In Deutschland registrierte ust-pflichtige Unternehmen haben Umstellungsbedarf. Für Rechnungen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steuersatz von 19% anzusetzen. Ist die Verfügungsmacht allerdings noch 2006 übergegangen ist mit 16% zu fakturieren. Für 2006 erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen
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Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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