EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: BFH
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
- Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit, wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig verschiedene Kosten an (Vermessung durch einen Zivilingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt, Werbekosten usw.). Die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern können aber in Hinblick auf die beabsichtigte Optierung zur Steuerpflicht noch nicht geltend gemacht werden. Frühestens für den Voranmeldungszeitraum, in dem der Umsatz (Grundstückslieferung) steuerpflichtig behandelt wird, ist ein Vorsteuerabzug möglich. Die entsprechenden Vorsteuerbeträge sind daher in Evidenz zu halten.
- Bisher war laut Rz 793 UStRL ein Vorsteuerabzug für in Österreich ausgeführte Vorleistungen wie z.B. Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien im Ausland nicht möglich, selbst wenn die Vermietungstätigkeit im Ausland umsatzsteuerpflichtig behandelt wurde. Auf Grund des BFH-Urteils vom 6.5.2004,VR 73/03 ist auch eine Option zur Steuerpflicht im Inland möglich, womit die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges zusteht. Die widersprechende Rz. 793 UStRL wird lt. BMF entsprechend abgeändert. (USt- Protokoll 2006).
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: BFH
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
- Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit, wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig verschiedene Kosten an (Vermessung durch einen Zivilingenieur, Steuerberater, Rechtsanwalt, Werbekosten usw.). Die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern können aber in Hinblick auf die beabsichtigte Optierung zur Steuerpflicht noch nicht geltend gemacht werden. Frühestens für den Voranmeldungszeitraum, in dem der Umsatz (Grundstückslieferung) steuerpflichtig behandelt wird, ist ein Vorsteuerabzug möglich. Die entsprechenden Vorsteuerbeträge sind daher in Evidenz zu halten.
- Bisher war laut Rz 793 UStRL ein Vorsteuerabzug für in Österreich ausgeführte Vorleistungen wie z.B. Rechts- und Steuerberatung im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien im Ausland nicht möglich, selbst wenn die Vermietungstätigkeit im Ausland umsatzsteuerpflichtig behandelt wurde. Auf Grund des BFH-Urteils vom 6.5.2004,VR 73/03 ist auch eine Option zur Steuerpflicht im Inland möglich, womit die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges zusteht. Die widersprechende Rz. 793 UStRL wird lt. BMF entsprechend abgeändert. (USt- Protokoll 2006).
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien