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Steuer-News
Artikel zum Thema: MRG
Mietvertrag und Kaution
Die Hinterlegung einer Kaution durch den Mieter ist in der Regel ein Wesensbestandteil des Mietvertrages. Sie dient zur Schadloshaltung für den Vermieter, für Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter verursacht worden sind und für eventuell noch ausstehende Monatsmieten bei Beendigung des Vertrages.
:: Höhe der Kaution
Üblicherweise beträgt sie 3 Monatsmieten inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer. Bei einem erhöhten Sicherheitsbedarf kann sie bis maximal 6 Bruttomonatsmieten ausmachen. Fällt das Bestandsverhältnis nicht unter das MRG, kann sie noch höher sein, hat aber ihre Grenze im ABGB, wonach sie dem Zustand und der Ausstattung des Mietobjektes adäquat sein muss und nicht unter den Tatbestand des "Wuchers" fällt.
:: Art der Kautionsleistung
Sie kann in Bargeld, in einer Sparbucheinlage oder als Bankgarantie geleistet werden.
:: Veranlagung der Kaution
Das MRG verlangt die zinsbringende Veranlagung mindestens zum Eckzinssatz. Bei der Barkaution hat daher der Vermieter für eine angemessene Verzinsung zu sorgen. Eine Wertsicherung sieht das Gesetz aber nicht vor.
:: Verwendung der Kaution
Bei Rückgabe des Mietobjektes ist die Kaution samt Zinsen dem Mieter zurückzugeben, es sei denn, sie wird entweder nachweislich für die Beseitigung von durch den Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt benötigt, oder es sind Mietezahlungen ausständig. Vermerkt sei, dass den Mieter die bestehende Kaution, bei Verzug der monatlichen Mietezahlungen, nicht vor einer Räumungsklage verschont.
Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Mietvertrag und Kaution
Die Hinterlegung einer Kaution durch den Mieter ist in der Regel ein Wesensbestandteil des Mietvertrages. Sie dient zur Schadloshaltung für den Vermieter, für Schäden am Mietobjekt, die durch den Mieter verursacht worden sind und für eventuell noch ausstehende Monatsmieten bei Beendigung des Vertrages.
:: Höhe der Kaution
Üblicherweise beträgt sie 3 Monatsmieten inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer. Bei einem erhöhten Sicherheitsbedarf kann sie bis maximal 6 Bruttomonatsmieten ausmachen. Fällt das Bestandsverhältnis nicht unter das MRG, kann sie noch höher sein, hat aber ihre Grenze im ABGB, wonach sie dem Zustand und der Ausstattung des Mietobjektes adäquat sein muss und nicht unter den Tatbestand des "Wuchers" fällt.
:: Art der Kautionsleistung
Sie kann in Bargeld, in einer Sparbucheinlage oder als Bankgarantie geleistet werden.
:: Veranlagung der Kaution
Das MRG verlangt die zinsbringende Veranlagung mindestens zum Eckzinssatz. Bei der Barkaution hat daher der Vermieter für eine angemessene Verzinsung zu sorgen. Eine Wertsicherung sieht das Gesetz aber nicht vor.
:: Verwendung der Kaution
Bei Rückgabe des Mietobjektes ist die Kaution samt Zinsen dem Mieter zurückzugeben, es sei denn, sie wird entweder nachweislich für die Beseitigung von durch den Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt benötigt, oder es sind Mietezahlungen ausständig. Vermerkt sei, dass den Mieter die bestehende Kaution, bei Verzug der monatlichen Mietezahlungen, nicht vor einer Räumungsklage verschont.
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
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Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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