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Steuer-News
Artikel zum Thema: Berufskrankheit
Kostendeckung bei Freizeitunfällen
:: Rechtsgrundlagen
- Unfallversicherung (AUVA)
Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen gewährt.
- Krankenversicherung (GKK)
Bei der Heilbehandlung wird grundsätzlich nicht zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen unterschieden.
:: Kostentragung
- Transport
Bei Bergunfällen zahlt die Krankenkasse jedenfalls nicht die Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal (z.B. mit Akja, Schi-Doo etc.). Sehr wohl wird aber der Krankentransport mit dem Rettungswagen in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen. Hubschrauberkosten werden von der Kasse nur im Falle akuter Lebensgefahr, bzw. wenn der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen wäre, bezahlt. Die Kosten des Heimtransportes vom Urlaubsort zum Wohnort übernimmt die Kasse nicht.
- Heilungskosten
Der Krankenhausaufenthalt, die ärztliche Hilfeleistung und Versorgung mit Heilbehelfen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nichtvertragseinrichtungen leistet die Kasse nur eine Kostenerstattung von 80% des Vertragstarifes.
:: Vorsorgemaßnahmen
Zur Abdeckung der weder von der AUVA noch der GKK übernommen Kosten ist der Abschluss einer privaten Versicherung zu empfehlen. Hiefür bietet sich eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Bergrettung etc. an. Die e-card im Reisegepäck ist eine Selbstverständlichkeit.
Bild: © fox17 - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Kostendeckung bei Freizeitunfällen
:: Rechtsgrundlagen
- Unfallversicherung (AUVA)
Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss steht keine Beitragsleistung gegenüber und wird sowohl bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen gewährt.
- Krankenversicherung (GKK)
Bei der Heilbehandlung wird grundsätzlich nicht zwischen Arbeits- und Freizeitunfällen unterschieden.
:: Kostentragung
- Transport
Bei Bergunfällen zahlt die Krankenkasse jedenfalls nicht die Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal (z.B. mit Akja, Schi-Doo etc.). Sehr wohl wird aber der Krankentransport mit dem Rettungswagen in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus übernommen. Hubschrauberkosten werden von der Kasse nur im Falle akuter Lebensgefahr, bzw. wenn der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen wäre, bezahlt. Die Kosten des Heimtransportes vom Urlaubsort zum Wohnort übernimmt die Kasse nicht.
- Heilungskosten
Der Krankenhausaufenthalt, die ärztliche Hilfeleistung und Versorgung mit Heilbehelfen werden von der Krankenkasse übernommen, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nichtvertragseinrichtungen leistet die Kasse nur eine Kostenerstattung von 80% des Vertragstarifes.
:: Vorsorgemaßnahmen
Zur Abdeckung der weder von der AUVA noch der GKK übernommen Kosten ist der Abschluss einer privaten Versicherung zu empfehlen. Hiefür bietet sich eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Bergrettung etc. an. Die e-card im Reisegepäck ist eine Selbstverständlichkeit.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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