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Steuer-News
Artikel zum Thema: Parteienvertreter
Neues zu Finanzamts-Vollmachten ab 2002
Gebührenfreiheit
Im Zuge der Auflassung der Bundesstempelmarken ab 1. Jänner 2002 sind Vollmachten gebührenfrei.
Nachweis von Vollmachten
Im Erlass des BMF vom 4. Oktober 2001 AÖF 2001/225,132.Stück wird folgendes ausgeführt:
Vorlage der Vollmacht
Sie kann grundsätzlich nur in Schriftform im Original erbracht werden, wobei weder ein Fax noch die telegraphische oder fernschriftliche Übermittlung wirksam ist.
Sonderregelung für Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare
- Die genannten Parteienvertreter können sich wirksam mündlich oder schriftlich auf die Vollmacht berufen. Bei einer mündlichen Berufung hat sich der Parteienvertreter auszuweisen, wobei die Vollmacht in einer Niederschrift festzuhalten ist. Eine telefonische Berufung auf die Bevollmächtigung ist nicht wirksam.
- Umfang der Bevollmächtigung
Der allgemeine Hinweis in einer Eingabe "Vollmacht erteilt" reicht nicht aus für eine Geldvollmacht bzw. Zustellungsvollmacht. Hierfür bedarf es eines ausdrücklichen urkundlichen Nachweises.
- Ermittlung in Zweifelsfällen
Bestehen Zweifel, ob tatsächlich ein Vollmachtsverhältnis vorliegt bzw. am Umfang der Vollmacht, ist der einschreitende Parteienvertreter aufzufordern, eine Vollmachtsurkunde vorzulegen.
Praxishinweis
Zur Vermeidung von Zweifelsfällen sollte in der Vollmachtsurkunde deren Umfang genau umschrieben sein, und diese im Doppel beim Finanzamt eingereicht werden. Ein Exemplar sollte beim Finanzamt und eines mit dem Eingangsstempel des Finanzamtes versehen beim Vollmachtsträger verbleiben.
Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Parteienvertreter
Neues zu Finanzamts-Vollmachten ab 2002
Gebührenfreiheit
Im Zuge der Auflassung der Bundesstempelmarken ab 1. Jänner 2002 sind Vollmachten gebührenfrei.
Nachweis von Vollmachten
Im Erlass des BMF vom 4. Oktober 2001 AÖF 2001/225,132.Stück wird folgendes ausgeführt:
Vorlage der Vollmacht
Sie kann grundsätzlich nur in Schriftform im Original erbracht werden, wobei weder ein Fax noch die telegraphische oder fernschriftliche Übermittlung wirksam ist.
Sonderregelung für Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte und Notare
- Die genannten Parteienvertreter können sich wirksam mündlich oder schriftlich auf die Vollmacht berufen. Bei einer mündlichen Berufung hat sich der Parteienvertreter auszuweisen, wobei die Vollmacht in einer Niederschrift festzuhalten ist. Eine telefonische Berufung auf die Bevollmächtigung ist nicht wirksam.
- Umfang der Bevollmächtigung
Der allgemeine Hinweis in einer Eingabe "Vollmacht erteilt" reicht nicht aus für eine Geldvollmacht bzw. Zustellungsvollmacht. Hierfür bedarf es eines ausdrücklichen urkundlichen Nachweises.
- Ermittlung in Zweifelsfällen
Bestehen Zweifel, ob tatsächlich ein Vollmachtsverhältnis vorliegt bzw. am Umfang der Vollmacht, ist der einschreitende Parteienvertreter aufzufordern, eine Vollmachtsurkunde vorzulegen.
Praxishinweis
Zur Vermeidung von Zweifelsfällen sollte in der Vollmachtsurkunde deren Umfang genau umschrieben sein, und diese im Doppel beim Finanzamt eingereicht werden. Ein Exemplar sollte beim Finanzamt und eines mit dem Eingangsstempel des Finanzamtes versehen beim Vollmachtsträger verbleiben.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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