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Steuer-News
Artikel zum Thema: Arbeitsweg
Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008
Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht:
Kleines Pendlerpauschale
-(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Entfernung pro Monat
(bis 30.6.2008) pro Monat
(ab 1.7.2008) ab 20 km € 45,50 € 52,50 ab 40 km € 90,00 € 103,50 ab 60 km € 134,50 € 154,75
Großes Pendlerpauschale
- (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Entfernung pro Monat
(bis 30.6.2008) pro Monat
(ab 1.7.2008) ab 2 km € 24,75 € 28,50 ab 20 km € 98,25 € 113,0 ab 40 km € 171,- € 196,75 ab 60 km € 244,25 € 281,00
Amtliches Kilometergeld
- Erhöhung um durchschnittlich 12%
pro km
(bis 30.6.2008) pro km
(ab 1.7.2008) PKW € 0,376 (0,38) € 0,42 Motorrad mit bis 250 ccm Hubraum € 0,119 (0,12) € 0,14 Motorrad mit über 250 ccm Hubraum € 0,212 0,22) € 0,24 Zuschlag für mitbeförderte Person € 0,045 (0,05) € 0,05
Sofern das Pendlerpauschale nicht oder unrichtig beim laufenden Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann es im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Das Pendlerpauschale soll zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdecken und steht nur zu, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 km umfasst (kleines Pendlerpauschale) oder der Arbeitsweg zumindest 2 km beträgt und die Benutzung eines (öffentlichen) Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Weges nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale).
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Arbeitsweg
Erhöhung Pendlerpauschale und Kilometergeld ab 1.7.2008
Als Reaktion auf die gestiegenen Treibstoffpreise werden das Pendlerpauschale sowie das amtliche Kilometergeld ab 1. Juli 2008 (bis 31.12.2009) erhöht:
Kleines Pendlerpauschale
-(öffentliches Verkehrsmittel zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Entfernung | pro Monat (bis 30.6.2008) | pro Monat (ab 1.7.2008) |
ab 20 km | € 45,50 | € 52,50 |
ab 40 km | € 90,00 | € 103,50 |
ab 60 km | € 134,50 | € 154,75 |
Großes Pendlerpauschale
- (öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar) - Erhöhung um ca. 15%
Entfernung | pro Monat (bis 30.6.2008) | pro Monat (ab 1.7.2008) |
ab 2 km | € 24,75 | € 28,50 |
ab 20 km | € 98,25 | € 113,0 |
ab 40 km | € 171,- | € 196,75 |
ab 60 km | € 244,25 | € 281,00 |
Amtliches Kilometergeld
- Erhöhung um durchschnittlich 12%
pro km (bis 30.6.2008) | pro km (ab 1.7.2008) | |
PKW | € 0,376 (0,38) | € 0,42 |
Motorrad mit bis 250 ccm Hubraum | € 0,119 (0,12) | € 0,14 |
Motorrad mit über 250 ccm Hubraum | € 0,212 0,22) | € 0,24 |
Zuschlag für mitbeförderte Person | € 0,045 (0,05) | € 0,05 |
Sofern das Pendlerpauschale nicht oder unrichtig beim laufenden Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde, kann es im Rahmen des Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden. Das Pendlerpauschale soll zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abdecken und steht nur zu, wenn der Arbeitsweg mindestens 20 km umfasst (kleines Pendlerpauschale) oder der Arbeitsweg zumindest 2 km beträgt und die Benutzung eines (öffentlichen) Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Weges nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist (großes Pendlerpauschale).
Bild: © Klaus Eppele - Fotolia
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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