EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: MVK-Beitrag
Wichtige Termine 2009 im Überblick
Ab 1. Jänner
- Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09)
- Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09)
- Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch 86 € pro Monat)
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
- Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug (KI 02/09)
- Deutschland: Einführung einer der KESt vergleichbaren Abgeltungssteuer (KI 02/09)
- Pflegegeld: das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 steigt um 4%, jenes der Stufen 3 bis 5 um 5% und jenes der Stufen 6 und 7 um 6%
- URÄG 2008: Berichtspflicht im Anhang von AGs und großen GmbHs (in je nach Größe abgestufter Form) über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgänge bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2007 und 2008 (KI 12/08)
- Nichtraucherregelung für die Gastronomie (KI 02/09)
- Energieausweis für Gebäude (KI 02/09)
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2008 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2008 L 16 (Einreichung in Papierform)
- Meldung der Honorare 2008 E 18 (Einreichung in Papierform)
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2008
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2008 (L 16 und E 18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Keine Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 für Österreicher und EU-Bürger
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2008
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2008 in Papierform
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2008 FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2008
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2008 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2009
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2008
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
- Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2010
- Ende für den VSt-Abzug bei Faxrechnungen
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: MVK-Beitrag
Wichtige Termine 2009 im Überblick
Ab 1. Jänner
- Steuerreform 2009 – Senkung des Lohn- und Einkommensteuertarifs sowie Entlastungen für Familien mit Kindern (KI 01/09)
- Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit in Höhe von max. 10% des Einkommens (KI 01/09)
- Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat werden steuerfrei gestellt (maximal jedoch 86 € pro Monat)
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
- Änderung der steuerlichen Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug (KI 02/09)
- Deutschland: Einführung einer der KESt vergleichbaren Abgeltungssteuer (KI 02/09)
- Pflegegeld: das Pflegegeld der Stufen 1 und 2 steigt um 4%, jenes der Stufen 3 bis 5 um 5% und jenes der Stufen 6 und 7 um 6%
- URÄG 2008: Berichtspflicht im Anhang von AGs und großen GmbHs (in je nach Größe abgestufter Form) über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgänge bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2007 und 2008 (KI 12/08)
- Nichtraucherregelung für die Gastronomie (KI 02/09)
- Energieausweis für Gebäude (KI 02/09)
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2008 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2008 L 16 (Einreichung in Papierform)
- Meldung der Honorare 2008 E 18 (Einreichung in Papierform)
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2008
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2008 (L 16 und E 18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Keine Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009 für Österreicher und EU-Bürger
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2008
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2008 in Papierform
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2008 FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2008
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2008 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2009
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2008
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
- Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2010
- Ende für den VSt-Abzug bei Faxrechnungen
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien