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Steuer-News
Artikel zum Thema: Einfuhrumsatzsteuer
Änderungen bei Zollfreigrenzen seit 1.12.2008
Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert.
Die allgemeine Grenze für Waren, die zollfrei aus dem Drittland eingeführt werden können und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wurde von 175 € auf 430 € bei Flugreisen bzw. auf 300 € bei allen anderen Reisen erhöht. Für Jugendliche unter 15 Jahren reduziert sich diese auf maximal 150 €. Spezielle Bestimmungen gelten weiterhin für Tabakwaren und alkoholische Getränke (dafür nicht mehr für Parfums, Tee oder Kaffee). Bei Tabakwaren dürfen unverändert weiterhin maximal 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Rauchtabak eingeführt werden. Für alkoholische Getränke bestehen Grenzen für Spirituosen (mehr als 22% Alkoholgehalt - maximal 1 Liter), Destillate (weniger als 22% Alkoholgehalt – maximal 2 Liter), Wein (4 statt bisher 2 Liter) und Bier (16 Liter).
Die Zollfreigrenze für Warensendungen aus dem Drittland (Ausnahme: Alkohol, Tabak, Parfum) wurde von 22 € auf 150 € angehoben. Allerdings bleiben nur Sendungen bis 22 € wirklich abgabenfrei. Für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 € und 150 € wird anstatt des Zolls nämlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Einfuhrumsatzsteuer
Änderungen bei Zollfreigrenzen seit 1.12.2008
Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert.
Die allgemeine Grenze für Waren, die zollfrei aus dem Drittland eingeführt werden können und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wurde von 175 € auf 430 € bei Flugreisen bzw. auf 300 € bei allen anderen Reisen erhöht. Für Jugendliche unter 15 Jahren reduziert sich diese auf maximal 150 €. Spezielle Bestimmungen gelten weiterhin für Tabakwaren und alkoholische Getränke (dafür nicht mehr für Parfums, Tee oder Kaffee). Bei Tabakwaren dürfen unverändert weiterhin maximal 200 Stück Zigaretten oder 100 Stück Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Rauchtabak eingeführt werden. Für alkoholische Getränke bestehen Grenzen für Spirituosen (mehr als 22% Alkoholgehalt - maximal 1 Liter), Destillate (weniger als 22% Alkoholgehalt – maximal 2 Liter), Wein (4 statt bisher 2 Liter) und Bier (16 Liter).
Die Zollfreigrenze für Warensendungen aus dem Drittland (Ausnahme: Alkohol, Tabak, Parfum) wurde von 22 € auf 150 € angehoben. Allerdings bleiben nur Sendungen bis 22 € wirklich abgabenfrei. Für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 € und 150 € wird anstatt des Zolls nämlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
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Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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