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Artikel zum Thema: Verpflegungsmehraufwand
Steuerfreie Reisekostenersätze in Euro-Beträgen
Inland
Tagesgeld für 24 Stunden EUR 26,40 länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal EUR 26,40) EUR 2,20 Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Tagesgeld weniger als EUR 26,40 ist, je EUR 13,20 Nächtigungsgeld ohne Nachweis inkl. Frühstück EUR 15,00 - nach Belegabrechnung - voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis Kilometergeld Zur Vereinfachung der Lohnverrechnung besteht für das als Kostenersatz vom Arbeitgeber verrechnete Kilometergeld eine Aufrundungsmöglichkeit auf volle Cent wie folgt: Werbungskosten
Betriebsausgaben Kostenersatz
an Dienstnehmer
PKW und Kombi EUR 0,356 EUR 0,36 Motorrad bis 250 cm3 EUR 0,113 EUR 0,11 Motorrad über 250 cm3 EUR 0,201 EUR 0,20 Fahrrad bis 5 km EUR 0,233 EUR 0,23 Fahrrad ab 5 km EUR 0,465 EUR 0,47
Ausland
Für Tages- und Nächtigungsgelder gilt der Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten (BGBl. II Nr. 434/2001).
Beispiele: Tag Nacht Deutschland EUR 35,3 EUR 27,9 --Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1 Frankreich EUR 32,7 EUR 24,0 Italien EUR 35,8 EUR 27,9 --Rom und Mailand EUR 40,6 EUR 36,4 --Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1 Schweiz EUR 36,8 EUR 32,7 --Grenzorte EUR 30,7 EUR 18,1
Beträgt die Reisedauer unter fünf Stunden steht kein Tagesgeld zu. Bei über fünf bis acht Stunden beträgt das Tagesgeld 1/3, über acht bis zwölf Stunden 2/3 des Tagesgeldes, über zwölf Stunden das volle Tagesgeld. Bei einem Arbeitsessen pro Tag ist das Tagesgeld um 2/3 zu kürzen. Kuriose VwGH-Entscheidung zum Tagesgeld:
In der E. 30.10.2001, 95/14/0013 vertreten die Richter zu § 16 Abs. 1 Zi. 9 EStG die Rechtsansicht, dass Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesgeld) nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Erstreckt sich eine Reise nur auf einen Tag ohne Nächtigung, könne der Verpflegungsmehraufwand durch Mitnahme eines Jausenpaketes abgefangen werden, sinnieren die obersten Richter.
Diese Auslegung steht aber im Gegensatz zu der Aliquotierungsregel in der Rz 311 und 723 LStR, wonach bei einer Reise ab drei Stunden je Inlands-Reisestunde 1/12 des Taggeldanspruches zustehen. Weiters sei auf die Aliquotierungsregel bei Auslandsreisen in Rz 312 und 725 LStR verwiesen.
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Verpflegungsmehraufwand
Steuerfreie Reisekostenersätze in Euro-Beträgen
Inland
Tagesgeld | ||
für 24 Stunden | EUR 26,40 | |
länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal EUR 26,40) | EUR 2,20 | |
Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Tagesgeld weniger als EUR 26,40 ist, je | EUR 13,20 | |
Nächtigungsgeld | ||
ohne Nachweis inkl. Frühstück | EUR 15,00 | |
- nach Belegabrechnung - voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis | ||
Kilometergeld | ||
Zur Vereinfachung der Lohnverrechnung besteht für das als Kostenersatz vom Arbeitgeber verrechnete Kilometergeld eine Aufrundungsmöglichkeit auf volle Cent wie folgt: | ||
Werbungskosten Betriebsausgaben | Kostenersatz | |
PKW und Kombi | EUR 0,356 | EUR 0,36 |
Motorrad bis 250 cm3 | EUR 0,113 | EUR 0,11 |
Motorrad über 250 cm3 | EUR 0,201 | EUR 0,20 |
Fahrrad bis 5 km | EUR 0,233 | EUR 0,23 |
Fahrrad ab 5 km | EUR 0,465 | EUR 0,47 |
Ausland
Für Tages- und Nächtigungsgelder gilt der Höchstsatz der Auslandsreisesätze der Bundesbediensteten (BGBl. II Nr. 434/2001).Beispiele:
Tag | Nacht | |
Deutschland | EUR 35,3 | EUR 27,9 |
--Grenzorte | EUR 30,7 | EUR 18,1 |
Frankreich | EUR 32,7 | EUR 24,0 |
Italien | EUR 35,8 | EUR 27,9 |
--Rom und Mailand | EUR 40,6 | EUR 36,4 |
--Grenzorte | EUR 30,7 | EUR 18,1 |
Schweiz | EUR 36,8 | EUR 32,7 |
--Grenzorte | EUR 30,7 | EUR 18,1 |
Beträgt die Reisedauer unter fünf Stunden steht kein Tagesgeld zu. Bei über fünf bis acht Stunden beträgt das Tagesgeld 1/3, über acht bis zwölf Stunden 2/3 des Tagesgeldes, über zwölf Stunden das volle Tagesgeld. Bei einem Arbeitsessen pro Tag ist das Tagesgeld um 2/3 zu kürzen.
Kuriose VwGH-Entscheidung zum Tagesgeld:
In der E. 30.10.2001, 95/14/0013 vertreten die Richter zu § 16 Abs. 1 Zi. 9 EStG die Rechtsansicht, dass Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesgeld) nur dann zu berücksichtigen seien, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Erstreckt sich eine Reise nur auf einen Tag ohne Nächtigung, könne der Verpflegungsmehraufwand durch Mitnahme eines Jausenpaketes abgefangen werden, sinnieren die obersten Richter.
Diese Auslegung steht aber im Gegensatz zu der Aliquotierungsregel in der Rz 311 und 723 LStR, wonach bei einer Reise ab drei Stunden je Inlands-Reisestunde 1/12 des Taggeldanspruches zustehen. Weiters sei auf die Aliquotierungsregel bei Auslandsreisen in Rz 312 und 725 LStR verwiesen.
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Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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