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Artikel zum Thema: Staatsanleihe
Änderungen im DBA zwischen Österreich und Griechenland – Besteuerung von Zinsen aus griechischen Staatsanleihen
Das Anfang März beschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Griechenland tritt mit April 2009 in Kraft und gilt für Vorgänge ab 2010. Eine bedeutende Änderung besteht in der zukünftigen Behandlung von Zinsen aus Staatsanleihen. Bisher durften dem DBA entsprechend Zinsen aus griechischen Staatsanleihen nur in Griechenland, nicht aber in Österreich, besteuert werden. Da Griechenland sein Besteuerungsrecht nicht ausnützte, kam es zu gar keiner Besteuerung dieser Zinserträge. Das ab 2010 anzuwendende DBA sieht diese Sonderregelung für Zinsen aus Staatsanleihen nicht mehr vor und teilt Österreich das grundsätzlich volle Besteuerungsrecht an den Zinsen zu. Griechenland darf maximal 8% Quellensteuer einbehalten, welche – um eine Doppelbesteuerung zu verhindern – auf die in Österreich hervorgerufene Steuerbelastung angerechnet würde. Da die Zinsen aus den griechischen Staatsanleihen in Österreich bei natürlichen Personen mit einem Sondersteuersatz von 25% zu besteuern sind und bei Kapitalgesellschaften der KSt i.H.v. 25% unterliegen, kommt es jedenfalls zu dieser definitiven Belastung. Für die sich bis 2010 ergebenden Zinserträge aus griechischen Staatsanleihen gilt freilich noch die Steuerfreiheit. Grundsätzlich ist neben der Steuerbelastung auch das durch die Bonität des Staates beeinflusste Risiko bei der Investition in (Staats)Anleihen zu berücksichtigen.
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Änderungen im DBA zwischen Österreich und Griechenland – Besteuerung von Zinsen aus griechischen Staatsanleihen
Das Anfang März beschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Griechenland tritt mit April 2009 in Kraft und gilt für Vorgänge ab 2010. Eine bedeutende Änderung besteht in der zukünftigen Behandlung von Zinsen aus Staatsanleihen. Bisher durften dem DBA entsprechend Zinsen aus griechischen Staatsanleihen nur in Griechenland, nicht aber in Österreich, besteuert werden. Da Griechenland sein Besteuerungsrecht nicht ausnützte, kam es zu gar keiner Besteuerung dieser Zinserträge. Das ab 2010 anzuwendende DBA sieht diese Sonderregelung für Zinsen aus Staatsanleihen nicht mehr vor und teilt Österreich das grundsätzlich volle Besteuerungsrecht an den Zinsen zu. Griechenland darf maximal 8% Quellensteuer einbehalten, welche – um eine Doppelbesteuerung zu verhindern – auf die in Österreich hervorgerufene Steuerbelastung angerechnet würde. Da die Zinsen aus den griechischen Staatsanleihen in Österreich bei natürlichen Personen mit einem Sondersteuersatz von 25% zu besteuern sind und bei Kapitalgesellschaften der KSt i.H.v. 25% unterliegen, kommt es jedenfalls zu dieser definitiven Belastung. Für die sich bis 2010 ergebenden Zinserträge aus griechischen Staatsanleihen gilt freilich noch die Steuerfreiheit. Grundsätzlich ist neben der Steuerbelastung auch das durch die Bonität des Staates beeinflusste Risiko bei der Investition in (Staats)Anleihen zu berücksichtigen.
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