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Steuer-News
Artikel zum Thema: Umgründung
Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 1)
Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifes für Kapitalgesellschaften von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 ist die Diskussion um die richtige Rechtsformwahl entbrannt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften und Einzelunternehmen vorstellen. In der nächsten Ausgabe erhalten Sie einen groben Überblick betreffend die juristischen Personen. Auf die Darstellung der Rechtsformen der stillen Gesellschaft und der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR) wurde aufgrund der fehlenden Praxisrelevanz nicht eingegangen.
Mit der Darstellung über die wichtigsten Rechtsformen möchten wir Ihnen als Unternehmer für den Fall der Unternehmensgründung oder -umgründung ein Instrumentarium in die Hand geben, um die Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zu erleichtern. Darüber hinaus empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater, da er als Fachmann beurteilen kann, welche Variante in Ihrem Fall die beste aus steuerrechtlicher Sicht unter Beachtung der zivilrechtlichen Problematik ist. Die steuerlichen Angaben des nachstehenden Artikels betreffen nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit betrieblichen Einkünften, nicht jedoch bspw. Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sog. Miteigentümergesellschaften).
(Abkürzungen: OHG = Offene Handelsgesellschaft; KG = Kommanditgesellschaft; OEG = Offene Erwerbsgesellschaft; KEG = Kommanditerwerbsgesellschaft)
Merkmale Personengesellschaften OHG, KG (OEG, KEG) Einzelunternehmen Personelle Zusammensetzung mind. zwei Personen
(natürliche oder juristische) Einzelperson Haftung Vollhaftung auch mit Privatvermögen: bei OHG (OEG) für alle Gesellschafter; bei KG (KEG) nur für Komplementär Vollhaftung auch mit Privatvermögen Gründungskosten Vertragserrichtung, Eintragung
Gesellschafter: Gebührenpflicht gering
(u.U. für Gewerberecht, Eintragung ins Firmenbuch) Vertretung des Unternehmens (Außenverhältnis) mind. ein vollhaftender Gesellschafter (aus Firmenbuch ersichtlich) Einzelunternehmer Firma mind. Name eines Vollhafters und Zusatzangabe einer
Gesellschaftsform (wird voraussichtlich durch das zu beschließende Unternehmensgesetzbuch / HGB-Reform geändert, sodass in Zukunft wahrscheinlich auch eine Sachfirma zulässig sein wird) Familienname; möglich: mit Bezeichnung des Unternehmens (auch Fantasiename) Firmenbuch/Kaufmann zwingend / Kaufmann ab Beginn bzw. Eintragung je nach Umfang bzw. Gewerbe Kapitalausstattung nach Vereinbarung bzw. Bedarf nach Bedarf Rechnungswesen OHG/KG: immer doppelte Buchhaltung
Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht innerhalb 9 Monate
OEG/KEG: wenn Umsatz/Gewinn/Vermögen Grenzen überschritten: Bilanz nach Steuerrecht sonst: wahlweise Einnahmen - Ausgaben Rechnung bei Eintragung im Firmenbuch: immer doppelte Buchhaltung
Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht innerhalb 9 Monate
Freie Berufe immer / Kleingewerbe wenn nicht im Firmenbuch und unter steuerlichen Umsatz/Gewinn/Vermögen Grenzen wahlweise: Einnahmen-Ausgaben Rechnung Sozialversicherung Vollhafter pflichtversichert, wenn Gesellschaft Kammermitglied wenn Gewerbeschein - pflichtversichert Gewinnverfügung Entnahme
(Gefahr: wenn überhöht - Aushöhlung des Unternehmens) Entnahme
(Gefahr: wenn überhöht - Aushöhlung des Unternehmens) Beendigung Kündigung der Gesellschaft bzw. Veräußerung des Gesellschafteranteils
1) Freibetrag anteilig (€ 7.300,-);
2) halber Einkommensteuerdurchschnittssatz (nach 7 Jahren) vom Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn
3) Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 3 Jahre Einstellung oder Veräußerung
1) Freibetrag € 7.300,-;
2) halber Einkommensteuerdurchschnittssatz (nach 7 Jahren) vom Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn
3) Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 3 Jahre Steuerbelastung Einkommensteuer bis 50% Spitzensatz
Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkommensteuer bis 50% Spitzensatz
Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn bei Einkünften aus Gewerbebetrieb Vorteil Zusammenarbeit: Arbeits/Gewinnteilung
Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften der Gesellschafter
Gewerberechtsinhaber kann vollhaftender Gesellschafter oder hauptberuflicher Dienstnehmer sein Alleinentscheidung alleinige Gewinnverfügung
Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften Nachteil in der Regel Kollektiventscheidungen unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen, Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft werden steuerlich nicht anerkannt (z.B. Dienstverträge, Mietverträge) Unternehmer muss erforderliche Gewerbeberechtigung selbst haben unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen
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Artikel zum Thema: Umgründung
Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 1)
Mit der Senkung des Körperschaftsteuertarifes für Kapitalgesellschaften von bisher 34 % auf 25 % ab 2005 ist die Diskussion um die richtige Rechtsformwahl entbrannt. In dieser Ausgabe möchten wir Ihnen die wesentlichsten Merkmale von Personengesellschaften und Einzelunternehmen vorstellen. In der nächsten Ausgabe erhalten Sie einen groben Überblick betreffend die juristischen Personen. Auf die Darstellung der Rechtsformen der stillen Gesellschaft und der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR) wurde aufgrund der fehlenden Praxisrelevanz nicht eingegangen.
Mit der Darstellung über die wichtigsten Rechtsformen möchten wir Ihnen als Unternehmer für den Fall der Unternehmensgründung oder -umgründung ein Instrumentarium in die Hand geben, um die Wahl der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zu erleichtern. Darüber hinaus empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater, da er als Fachmann beurteilen kann, welche Variante in Ihrem Fall die beste aus steuerrechtlicher Sicht unter Beachtung der zivilrechtlichen Problematik ist. Die steuerlichen Angaben des nachstehenden Artikels betreffen nur Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit betrieblichen Einkünften, nicht jedoch bspw. Gesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (sog. Miteigentümergesellschaften).
(Abkürzungen: OHG = Offene Handelsgesellschaft; KG = Kommanditgesellschaft; OEG = Offene Erwerbsgesellschaft; KEG = Kommanditerwerbsgesellschaft)
Merkmale | Personengesellschaften OHG, KG (OEG, KEG) | Einzelunternehmen |
Personelle Zusammensetzung | mind. zwei Personen (natürliche oder juristische) | Einzelperson |
Haftung | Vollhaftung auch mit Privatvermögen: bei OHG (OEG) für alle Gesellschafter; bei KG (KEG) nur für Komplementär | Vollhaftung auch mit Privatvermögen |
Gründungskosten | Vertragserrichtung, Eintragung Gesellschafter: Gebührenpflicht | gering (u.U. für Gewerberecht, Eintragung ins Firmenbuch) |
Vertretung des Unternehmens (Außenverhältnis) | mind. ein vollhaftender Gesellschafter (aus Firmenbuch ersichtlich) | Einzelunternehmer |
Firma | mind. Name eines Vollhafters und Zusatzangabe einer Gesellschaftsform (wird voraussichtlich durch das zu beschließende Unternehmensgesetzbuch / HGB-Reform geändert, sodass in Zukunft wahrscheinlich auch eine Sachfirma zulässig sein wird) | Familienname; möglich: mit Bezeichnung des Unternehmens (auch Fantasiename) |
Firmenbuch/Kaufmann | zwingend / Kaufmann ab Beginn bzw. Eintragung | je nach Umfang bzw. Gewerbe |
Kapitalausstattung | nach Vereinbarung bzw. Bedarf | nach Bedarf |
Rechnungswesen | OHG/KG: immer doppelte Buchhaltung Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht innerhalb 9 Monate OEG/KEG: wenn Umsatz/Gewinn/Vermögen Grenzen überschritten: Bilanz nach Steuerrecht sonst: wahlweise Einnahmen - Ausgaben Rechnung | bei Eintragung im Firmenbuch: immer doppelte Buchhaltung Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht innerhalb 9 Monate Freie Berufe immer / Kleingewerbe wenn nicht im Firmenbuch und unter steuerlichen Umsatz/Gewinn/Vermögen Grenzen wahlweise: Einnahmen-Ausgaben Rechnung |
Sozialversicherung | Vollhafter pflichtversichert, wenn Gesellschaft Kammermitglied | wenn Gewerbeschein - pflichtversichert |
Gewinnverfügung | Entnahme (Gefahr: wenn überhöht - Aushöhlung des Unternehmens) | Entnahme (Gefahr: wenn überhöht - Aushöhlung des Unternehmens) |
Beendigung | Kündigung der Gesellschaft bzw. Veräußerung des Gesellschafteranteils 1) Freibetrag anteilig (€ 7.300,-); 2) halber Einkommensteuerdurchschnittssatz (nach 7 Jahren) vom Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn 3) Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 3 Jahre | Einstellung oder Veräußerung 1) Freibetrag € 7.300,-; 2) halber Einkommensteuerdurchschnittssatz (nach 7 Jahren) vom Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn 3) Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf 3 Jahre |
Steuerbelastung | Einkommensteuer bis 50% Spitzensatz Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn bei Einkünften aus Gewerbebetrieb | Einkommensteuer bis 50% Spitzensatz Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn bei Einkünften aus Gewerbebetrieb |
Vorteil | Zusammenarbeit: Arbeits/Gewinnteilung Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften der Gesellschafter Gewerberechtsinhaber kann vollhaftender Gesellschafter oder hauptberuflicher Dienstnehmer sein | Alleinentscheidung alleinige Gewinnverfügung Verwertung des Verlustanteils/Ausgleich mit anderen Einkünften |
Nachteil | in der Regel Kollektiventscheidungen unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen, Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft werden steuerlich nicht anerkannt (z.B. Dienstverträge, Mietverträge) | Unternehmer muss erforderliche Gewerbeberechtigung selbst haben unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen |
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BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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