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Artikel zum Thema: Wirtschaftlicher Eigentümer
Leasing- oder Kreditfinanzierung von Investitionen
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Unternehmerentscheidungen. Bei der (Fremd-) Finanzierung von Investitionen stellt sich regelmäßig die Frage zwischen "Leasing" oder "kreditfinanziertem Kauf".
Gleich vorab: Ein Patentrezept gibt es nicht, die Entscheidung muss immer anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls getroffen werden, wobei quantitative Rechenmodelle (insbesondere Barwertberechnungen) gute Dienste leisten können. Zu bedenken ist aber auch, dass neben rein monetären Einflussgrößen auch weitere Faktoren (etwa zusätzliche Serviceleistungen, Rückgaberechte etc) eine entscheidende Rolle spielen. Der vorliegende Beitrag soll daher wesentliche Unterschiede und Einflussfaktoren kurz gegenüberstellen und jene Aspekte beleuchten, die bei der Finanzierungsentscheidung mitbedacht werden sollten.
"Die Aspekte bei der Finanzierungsentscheidung sind vielfältig"
Eigentumsverhältnisse:
Beim Leasing bleibt der Leasinggeber zivilrechtlicher Eigentümer, dem Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht eingeräumt. Beim Kreditkauf wird hingegen der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer. Da Leasingverträge im Grunde weitgehend frei gestaltbar sind, ist es aber möglich, dem Leasingnehmer zumindest in wirtschaftlicher Weise eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen, so dass materiell wenig Unterschiede bestehen.
Bilanzierung und Basel II
Beim Leasing hat der Leasingnehmer den Gegenstand nicht als Anlagevermögen zu bilanzieren, es scheint daher auch keine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz auf. Im Gegensatz dazu wird beim Kreditkauf der Gegenstand als Anlagevermögen bilanziert und auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank ausgewiesen. Leasing wird in Hinblick auf Basel II oft als vorteilhaft betrachtet, da die Eigenkapitalquote nicht belastet wird und somit möglicherweise eine Verschlechterung der Kreditkonditionen vermieden werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mittelgroße und große Kapitalgesellschaften im Anhang Angaben über die finanziellen Verpflichtungen aus Leasinggeschäften (nur Sachanlagevermögen) machen müssen und ein geübter Bilanzleser daher sehr wohl über bestehende langfristige Verpflichtungen bescheid weiß. Weiters ist zu bedenken, dass neben der Eigenmittelquote auch operative Cashflow-Kennzahlen (und zwar solche vor Investitionen oder Tilgung von Krediten) bei der Vergabe von Ratings eine große Rolle spielen. Während die Leasingraten (als Mietaufwand) den Cashflow unmittelbar belasten, wird beim Kreditkauf der Cashflow nur im Ausmaß der Zinsen reduziert, Tilgungen fließen nicht in den operativen Cashflow ein.
"Die Finanzierungsentscheidung hat unmittelbaren Einfluss auf den Cashflow Ihres Unternehmens"
Steuern und Gebühren
Beim Leasinggeschäft sind die Leasingraten im Regelfall in voller Höhe steuerlich abzugsfähig (operating lease). Besonderheiten bestehen beim KFZ-Leasing sowie bei Leasingkonstruktionen bei denen der Leasingnehmer wirtschaftlicher (nicht zivilrechtlicher) Eigentümer wird. Die steuerlichen Zurechnungsvorschriften sollten daher zur Sicherheit vorab mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder abgeklärt werden. Investitionsbegünstigungen (wie zB in der Vergangenheit die Investitionszuwachsprämie oder den IFB) kann der Leasingnehmer jedoch in aller Regel nicht geltend machen.
Beim Kreditkauf kann der Käufer die Kreditzinsen und die Investitionskosten in Form von (mehrjährigen) Abschreibungen absetzen. Mögliche Investitionsbegünstigungen kann der Käufer ebenfalls in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung bestehen keine Unterschiede.
Beim Vorteilhaftigkeitsvergleich sind auch Gebühren zu beachten. Beim Kreditkauf fällt 0,8% Kreditgebühr an. Beim Leasing muss bei befristeten Leasingverträgen eine 1%ige Bestandsgebühr von der Summe der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer (maximal jedoch in Höhe des achtzehnfachen Jahreswertes) einkalkuliert werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Bestandsgebühr 1% vom dreifachen Jahreswert der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer.
Fazit: Fest steht, dass die Frage ob Leasing oder Kreditkauf nicht nur anhand einzelner Parameter entschieden werden kann. Der Finanzierungsentscheidung sollte eine umfangreiche Informationsbeschaffung vorangehen und die Vorteilhaftigkeit mit Hilfe von Investitionsrechenmodellen ermittelt werden. Ihr Wirtschaftstreuhänder verfügt dabei neben den steuerlichen Fachkenntnissen auch über das notwendige betriebswirtschaftliche Know-how und kann aufgrund seiner Erfahrung sicherlich wertvolle Anregungen geben.
Bild: © dusk - Fotolia
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Artikel zum Thema: Wirtschaftlicher Eigentümer
Leasing- oder Kreditfinanzierung von Investitionen
Investitions- und Finanzierungsentscheidungen gehören zu den wichtigsten Unternehmerentscheidungen. Bei der (Fremd-) Finanzierung von Investitionen stellt sich regelmäßig die Frage zwischen "Leasing" oder "kreditfinanziertem Kauf".
Gleich vorab: Ein Patentrezept gibt es nicht, die Entscheidung muss immer anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls getroffen werden, wobei quantitative Rechenmodelle (insbesondere Barwertberechnungen) gute Dienste leisten können. Zu bedenken ist aber auch, dass neben rein monetären Einflussgrößen auch weitere Faktoren (etwa zusätzliche Serviceleistungen, Rückgaberechte etc) eine entscheidende Rolle spielen. Der vorliegende Beitrag soll daher wesentliche Unterschiede und Einflussfaktoren kurz gegenüberstellen und jene Aspekte beleuchten, die bei der Finanzierungsentscheidung mitbedacht werden sollten.
"Die Aspekte bei der Finanzierungsentscheidung sind vielfältig"
Eigentumsverhältnisse:
Beim Leasing bleibt der Leasinggeber zivilrechtlicher Eigentümer, dem Leasingnehmer wird ein Nutzungsrecht eingeräumt. Beim Kreditkauf wird hingegen der Käufer zivilrechtlicher Eigentümer. Da Leasingverträge im Grunde weitgehend frei gestaltbar sind, ist es aber möglich, dem Leasingnehmer zumindest in wirtschaftlicher Weise eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen, so dass materiell wenig Unterschiede bestehen.
Bilanzierung und Basel II
Beim Leasing hat der Leasingnehmer den Gegenstand nicht als Anlagevermögen zu bilanzieren, es scheint daher auch keine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz auf. Im Gegensatz dazu wird beim Kreditkauf der Gegenstand als Anlagevermögen bilanziert und auf der Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank ausgewiesen. Leasing wird in Hinblick auf Basel II oft als vorteilhaft betrachtet, da die Eigenkapitalquote nicht belastet wird und somit möglicherweise eine Verschlechterung der Kreditkonditionen vermieden werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mittelgroße und große Kapitalgesellschaften im Anhang Angaben über die finanziellen Verpflichtungen aus Leasinggeschäften (nur Sachanlagevermögen) machen müssen und ein geübter Bilanzleser daher sehr wohl über bestehende langfristige Verpflichtungen bescheid weiß. Weiters ist zu bedenken, dass neben der Eigenmittelquote auch operative Cashflow-Kennzahlen (und zwar solche vor Investitionen oder Tilgung von Krediten) bei der Vergabe von Ratings eine große Rolle spielen. Während die Leasingraten (als Mietaufwand) den Cashflow unmittelbar belasten, wird beim Kreditkauf der Cashflow nur im Ausmaß der Zinsen reduziert, Tilgungen fließen nicht in den operativen Cashflow ein.
"Die Finanzierungsentscheidung hat unmittelbaren Einfluss auf den Cashflow Ihres Unternehmens"
Steuern und Gebühren
Beim Leasinggeschäft sind die Leasingraten im Regelfall in voller Höhe steuerlich abzugsfähig (operating lease). Besonderheiten bestehen beim KFZ-Leasing sowie bei Leasingkonstruktionen bei denen der Leasingnehmer wirtschaftlicher (nicht zivilrechtlicher) Eigentümer wird. Die steuerlichen Zurechnungsvorschriften sollten daher zur Sicherheit vorab mit Ihrem Wirtschaftstreuhänder abgeklärt werden. Investitionsbegünstigungen (wie zB in der Vergangenheit die Investitionszuwachsprämie oder den IFB) kann der Leasingnehmer jedoch in aller Regel nicht geltend machen.
Beim Kreditkauf kann der Käufer die Kreditzinsen und die Investitionskosten in Form von (mehrjährigen) Abschreibungen absetzen. Mögliche Investitionsbegünstigungen kann der Käufer ebenfalls in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung bestehen keine Unterschiede.
Beim Vorteilhaftigkeitsvergleich sind auch Gebühren zu beachten. Beim Kreditkauf fällt 0,8% Kreditgebühr an. Beim Leasing muss bei befristeten Leasingverträgen eine 1%ige Bestandsgebühr von der Summe der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer (maximal jedoch in Höhe des achtzehnfachen Jahreswertes) einkalkuliert werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Bestandsgebühr 1% vom dreifachen Jahreswert der Leasingraten inklusive Umsatzsteuer.
Fazit: Fest steht, dass die Frage ob Leasing oder Kreditkauf nicht nur anhand einzelner Parameter entschieden werden kann. Der Finanzierungsentscheidung sollte eine umfangreiche Informationsbeschaffung vorangehen und die Vorteilhaftigkeit mit Hilfe von Investitionsrechenmodellen ermittelt werden. Ihr Wirtschaftstreuhänder verfügt dabei neben den steuerlichen Fachkenntnissen auch über das notwendige betriebswirtschaftliche Know-how und kann aufgrund seiner Erfahrung sicherlich wertvolle Anregungen geben.
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„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
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