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Artikel zum Thema: Investitionsfreibetrag
Kurz-Infos
Investitionsfreibetrag nach 2000 trotz auslaufen seit 1. Jänner 2001
Gemäß § 10 b EStG kann der Investitionsfreibetrag nur mehr von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor 2001 angefallen sind. Hat sich der Unternehmer dazu entschieden, den IFB erst nach Fertigstellung einer Anlage, die in mehreren Jahren hergestellt worden ist, geltend zu machen, kann er auch noch nach dem Jahr 2000 geltend gemacht werden.
Beispiel:
Herstellung in den Jahren 1999 bis 2002.
Im Jahre 2002 kann von den Teilherstellungskosten der Jahre 1999 bis 2000 - sofern damals kein IFB geltend gemacht worden ist - im Jahr 2002 der IFB geltend gemacht werden.
Der Betriebsausflug im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz
:: Einkommensteuergesetz
- Beim Arbeitgeber sind die Kosten eines Betriebsausfluges in voller Höhe als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (Rz 1500 EstR).
- Beim Dienstnehmer besteht bis EUR 365,- p.a. ein steuerfreier Sachbezug (Rz 78 LStR).
:: Umsatzsteuergesetz
- Umsatzsteuer
Leistet der Dienstnehmer keinen Beitrag, besteht Umsatzsteuerfreiheit (Rz 2967 UStR). Andernfalls ist eine sich ergebende Marge umsatzsteuerpflichtig.
- Vorsteuer
Bei Weitergabe einer Reise ohne Aufschlag (Betriebsausflug) ist kein Vorsteuerabzug aus der Reisevorleistung möglich (Rz 3091 UStR). Im Umsatzsteuerprotokoll des BMF vom 19. November 2001 wird hiezu folgendes ausgeführt: Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 (Besteuerung von Reiseleistungen) nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für einen Betriebsausflug pro Jahr und pro Arbeitnehmer S 1.350,- (ab 2002 EUR 100,-) nicht übersteigen.
Bild: © Martin Green - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Investitionsfreibetrag nach 2000 trotz auslaufen seit 1. Jänner 2001
Gemäß § 10 b EStG kann der Investitionsfreibetrag nur mehr von Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden, die vor 2001 angefallen sind. Hat sich der Unternehmer dazu entschieden, den IFB erst nach Fertigstellung einer Anlage, die in mehreren Jahren hergestellt worden ist, geltend zu machen, kann er auch noch nach dem Jahr 2000 geltend gemacht werden.
Beispiel:
Herstellung in den Jahren 1999 bis 2002.
Im Jahre 2002 kann von den Teilherstellungskosten der Jahre 1999 bis 2000 - sofern damals kein IFB geltend gemacht worden ist - im Jahr 2002 der IFB geltend gemacht werden.
Der Betriebsausflug im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz
:: Einkommensteuergesetz
- Beim Arbeitgeber sind die Kosten eines Betriebsausfluges in voller Höhe als freiwilliger Sozialaufwand abzugsfähig (Rz 1500 EstR).
- Beim Dienstnehmer besteht bis EUR 365,- p.a. ein steuerfreier Sachbezug (Rz 78 LStR).
:: Umsatzsteuergesetz
- Umsatzsteuer
Leistet der Dienstnehmer keinen Beitrag, besteht Umsatzsteuerfreiheit (Rz 2967 UStR). Andernfalls ist eine sich ergebende Marge umsatzsteuerpflichtig.
- Vorsteuer
Bei Weitergabe einer Reise ohne Aufschlag (Betriebsausflug) ist kein Vorsteuerabzug aus der Reisevorleistung möglich (Rz 3091 UStR). Im Umsatzsteuerprotokoll des BMF vom 19. November 2001 wird hiezu folgendes ausgeführt: Liegt eine Reisebewegung im unternehmerischen Interesse, so ist § 23 UStG 1994 (Besteuerung von Reiseleistungen) nicht anzuwenden. Davon kann bei einem Betriebsausflug ausgegangen werden, wenn die Aufwendungen (Reisevorleistungen) für einen Betriebsausflug pro Jahr und pro Arbeitnehmer S 1.350,- (ab 2002 EUR 100,-) nicht übersteigen.
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
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Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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