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Steuer-News
Artikel zum Thema: Leistungsort
Wichtige Termine 2010 im Überblick
Zitierweise: kursiv: Neu 2010 – KI MM/JJ: Ausgabe der Klienten-Info
Ab 1. Jänner
- Kindergeld NEU: Kindergeld ist nun in 5 verschiedenen Varianten beziehbar, unter anderem auch in einer einkommensabhängigen Variante (KI 10/09)
- Lohnnebenkosten bei freien Dienstnehmern: die Löhne an freie Dienstnehmer unterliegen nunmehr der Kommunalsteuer (3%) sowie dem Dienstgeberbeitrag zum FLAF (4,5%). Sofern der Unternehmer auch Mitglied der Wirtschaftskammer ist, fällt auch Dienstgeberzuschlag (ca. 0,4%) an
- Erhöhung PV-Beitrag: Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung wird von 16% auf 16,25% angehoben
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2008 und 2009
- Leistungsort in der Umsatzsteuer: der Leistungsort bei sonstigen Leistungen wird neu geregelt. Im B2B-Bereich gilt grundsätzlich das Empfängerortprinzip, im B2C-Bereich ist der Ort des Unternehmens der Leistungsort. Es existieren weiterhin viele Spezialregelungen (KI 01/10)
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2009 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2009 L 16
- Meldung der Honorare 2009 E 18
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2009
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2009 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2009
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2009 in Papierform
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2009 FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2009 aus Nicht-EU-Ländern
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2009 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2010
- Fallfrist für den Erstattungsantrag zusammenhängend mit Vorsteuern aus EU-Ländern (KI 01/10)
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2009
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2005 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
- Schriftliche Meldung an die Gebietskrankenkasse für jährliche Zahlung der Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2011
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
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© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Leistungsort
Wichtige Termine 2010 im Überblick
Zitierweise: kursiv: Neu 2010 – KI MM/JJ: Ausgabe der Klienten-Info
Ab 1. Jänner
- Kindergeld NEU: Kindergeld ist nun in 5 verschiedenen Varianten beziehbar, unter anderem auch in einer einkommensabhängigen Variante (KI 10/09)
- Lohnnebenkosten bei freien Dienstnehmern: die Löhne an freie Dienstnehmer unterliegen nunmehr der Kommunalsteuer (3%) sowie dem Dienstgeberbeitrag zum FLAF (4,5%). Sofern der Unternehmer auch Mitglied der Wirtschaftskammer ist, fällt auch Dienstgeberzuschlag (ca. 0,4%) an
- Erhöhung PV-Beitrag: Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung in der gewerblichen Sozialversicherung wird von 16% auf 16,25% angehoben
- Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2008 und 2009
- Leistungsort in der Umsatzsteuer: der Leistungsort bei sonstigen Leistungen wird neu geregelt. Im B2B-Bereich gilt grundsätzlich das Empfängerortprinzip, im B2C-Bereich ist der Ort des Unternehmens der Leistungsort. Es existieren weiterhin viele Spezialregelungen (KI 01/10)
Bis 15. Jänner
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2009 für geringfügig Beschäftigte
Bis 31. Jänner
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2009 L 16
- Meldung der Honorare 2009 E 18
Bis 15. Februar
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2009
Bis 28. Februar
- ELDA-Meldung Jahreslohnzettel und Honorare 2009 (L16 und E18); bei unterjährigem Ausscheiden aus DV aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Bis 31. März
- Einreichung der KommSt- und DGA- (Wiener U-Bahnsteuer-) Erklärung 2009
Bis 30. April
- Einreichung der Steuererklärungen 2009 in Papierform
Bis 30. Juni
- Einreichung der Steuererklärungen 2009 FinanzOnline
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2009 aus Nicht-EU-Ländern
Bis 30. September
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2009 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Antrag auf Herabsetzung der EVZ 2010
- Fallfrist für den Erstattungsantrag zusammenhängend mit Vorsteuern aus EU-Ländern (KI 01/10)
Ab 1. Oktober
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KöSt 2009
Bis 31. Oktober
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
Bis 31. Dezember
- Wertpapierdeckungsverpflichtung für Pensionsrückstellungen
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2005 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
- Schriftliche Meldung an die Gebietskrankenkasse für jährliche Zahlung der Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2011
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
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Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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