EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: Kilometergeld
Keine Werbungskosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, wenden oftmals nicht nur ein beträchtliches Ausmaß an Zeit dafür auf. Nicht selten sind mit ihrem Engagement auch erhebliche Kosten verbunden. Der UFS hat entschieden (GZ RV/0070-K/08 vom 26.1.2010), dass im Zusammenhang mit (zu keinen Einnahmen führenden) ehrenamtlichen Tätigkeiten keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies gilt auch dann wenn zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und einer zu Einnahmen führenden beruflichen Tätigkeit ein gewisser Zusammenhang besteht.
Im konkreten Fall war ein Dienstnehmer des österreichischen Roten Kreuz neben und bereits vor seiner beruflichen Beschäftigung als Bereichsleiter für Rettungs- und Krankentransporte auch als freiwilliger Mitarbeiter tätig, u.a. seit mehreren Jahren als Landesrettungskommandant und Landeskatastrophenbeauftragter. Die geltend gemachten Kilometergelder bezogen sich auf Fahrten zu Verkehrsunfällen mit dem privaten PKW sowie auf den Besuch von Vorträgen und Veranstaltungen. Trotz einer gewissen Verknüpfung und schwierigen Abgrenzung zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeit – es ist auch davon auszugehen, dass sich das mehrjährige ehrenamtliche Engagement positiv auf die spätere Anstellung beim Roten Kreuz ausgewirkt hat – können die Aufwendungen, welche auch ausdrücklich im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit genannt werden, nicht steuerlich geltend gemacht werden. Für den UFS stellt die ehrenamtliche Tätigkeit keine Einkunftsquelle dar, sondern lediglich eine Quelle von Aufwendungen, weshalb auch eine Aufteilung im Schätzungswege nicht möglich ist.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
Artikel zum Thema: Kilometergeld
Keine Werbungskosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, wenden oftmals nicht nur ein beträchtliches Ausmaß an Zeit dafür auf. Nicht selten sind mit ihrem Engagement auch erhebliche Kosten verbunden. Der UFS hat entschieden (GZ RV/0070-K/08 vom 26.1.2010), dass im Zusammenhang mit (zu keinen Einnahmen führenden) ehrenamtlichen Tätigkeiten keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Dies gilt auch dann wenn zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und einer zu Einnahmen führenden beruflichen Tätigkeit ein gewisser Zusammenhang besteht.
Im konkreten Fall war ein Dienstnehmer des österreichischen Roten Kreuz neben und bereits vor seiner beruflichen Beschäftigung als Bereichsleiter für Rettungs- und Krankentransporte auch als freiwilliger Mitarbeiter tätig, u.a. seit mehreren Jahren als Landesrettungskommandant und Landeskatastrophenbeauftragter. Die geltend gemachten Kilometergelder bezogen sich auf Fahrten zu Verkehrsunfällen mit dem privaten PKW sowie auf den Besuch von Vorträgen und Veranstaltungen. Trotz einer gewissen Verknüpfung und schwierigen Abgrenzung zwischen beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeit – es ist auch davon auszugehen, dass sich das mehrjährige ehrenamtliche Engagement positiv auf die spätere Anstellung beim Roten Kreuz ausgewirkt hat – können die Aufwendungen, welche auch ausdrücklich im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit genannt werden, nicht steuerlich geltend gemacht werden. Für den UFS stellt die ehrenamtliche Tätigkeit keine Einkunftsquelle dar, sondern lediglich eine Quelle von Aufwendungen, weshalb auch eine Aufteilung im Schätzungswege nicht möglich ist.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© Buchhaltungsservice - Regina Reinprecht e.U. | Klienten-Info
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien