EFFIZIENZ ::
die Dinge richtig tun
EFFEKTIVITÄT ::
die richtigen Dinge tun
Steuer-News
Artikel zum Thema: § 11a EStG
September 2013
Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag ) gem. § 10 EStG abgelöst . Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die...
Dezember 2009
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der...
Mai 2008
Änderungen im italienischen Steuerrecht
Die ab 1.1.2008 in Italien in Kraft getretene Steuerreform beinhaltet als plakative Änderungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Begünstigung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowie eine Angleichung der mit Ausschüttungen...
Februar 2008
Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Im Rahmen der 2008 in D in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wurde der KSt-Satz von 25% auf 15% gesenkt . Durch Änderungen bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings nur zu einer Entlastung von rund 8 bis...
Februar 2008
Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007
Der Wartungserlass vom 5.12.2007 bringt unter Anderem nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen in den EStR 2000: :: Neutralisierung von Geldeinlagen und Entnahmen iZm. § 11a EStG (Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne) Erfolgen Geldeinlagen und Entnahmen...
Juli 2007
Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 :: Pendlerpauschale um 10% höher Kleines Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 20 - 40 km 495,- 546,- 40 - 60 km 981,- 1.080,- über 60 km 1.467,- 1.614,-...
Artikel zum Thema: § 11a EStG
Positive Klarstellung bei § 11a EStG-Begünstigung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 11a EStG) wurde ab dem Jahr 2010 durch den Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag ) gem. § 10 EStG abgelöst . Die seinerzeitige Förderung eines Eigenkapitalzuwachses durch die...
Vom Freibetrag für investierte Gewinne zum Gewinnfreibetrag
Mit 1.1.2010 erfolgt durch die Ausdehnung des Freibetrags für investierte Gewinne (FBiG) und durch die gleichzeitige Streichung der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne ( § 11a EStG ) eine Vereinfachung steuerlicher Begünstigungen. Der...
Änderungen im italienischen Steuerrecht
Die ab 1.1.2008 in Italien in Kraft getretene Steuerreform beinhaltet als plakative Änderungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Begünstigung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowie eine Angleichung der mit Ausschüttungen...
Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland
Absenkung des Körperschaftsteuersatzes Im Rahmen der 2008 in D in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform wurde der KSt-Satz von 25% auf 15% gesenkt . Durch Änderungen bei der Gewerbesteuer kommt es allerdings nur zu einer Entlastung von rund 8 bis...
Änderungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) durch den Wartungserlass 2007
Der Wartungserlass vom 5.12.2007 bringt unter Anderem nachfolgende Änderungen bzw. Klarstellungen in den EStR 2000: :: Neutralisierung von Geldeinlagen und Entnahmen iZm. § 11a EStG (Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne) Erfolgen Geldeinlagen und Entnahmen...
Steuerliche Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007
I. Mit Wirkung ab 1. Juli 2007 :: Pendlerpauschale um 10% höher Kleines Pendlerpauschale (EUR p.a.) bisher ab 1. Juli 2007 20 - 40 km 495,- 546,- 40 - 60 km 981,- 1.080,- über 60 km 1.467,- 1.614,-...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Ãœberblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
kompetent
Buchhaltung vom Profi
termintreu
immer fristgerecht
kostentransparent
keine versteckten Kosten
flexibel
Zusammenarbeit nach Erfordernis
mobil
Buchhaltungsservice in Ihrem Unternehmen vor Ort
regional
Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien