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Steuer-News
Artikel zum Thema: Aufbewahrungsfrist
März 2017
Einlagenrückzahlung Neu - Ermittlung des erstmaligen Standes der Innenfinanzierung (BMF-Info)
Die Regelungen des § 4 Abs. 12 EStG zur Einlagenrückzahlung wurden in den letzten beiden Jahren mehrmals angepasst. Das bisher geltende Wahlrecht , wonach eine offene Ausschüttung eines unternehmensrechtlichen Bilanzgewinnes steuerlich entweder als Einlagenrückzahlung...
Dezember 2011
Die Vorbereitung einer Außenprüfung und die Möglichkeit der Selbstanzeige (Teil 1)
Dieser Artikel beinhaltet Informationen zur Außenprüfung nach der Bundesabgabenordnung („Betriebsprüfung“). 2008 fanden über 75.000 Außenprüfungen statt. Laut einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2005 gilt der Großteil der...
August 2011
Unterlassene Offenlegung von Alt-Jahresabschlüssen führt nicht immer zu Zwangsstrafen
Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2010 sind bis 30. September 2011 verpflichtet , Jahresabschluss samt Lagebericht beim Firmenbuch einzureichen . Seit Beginn 2011 wird ein Verstoß gegen die Einhaltung der Offenlegungspflichten – dazu zählt...
März 2010
Umsatzsteuer-Wartungserlass: Anforderung an die urschriftgetreue Speicherung von Rechnungen
In der Praxis schreitet die elektronische Archivierung von Rechnungen zunehmend voran. Für steuerliche Zwecke ist es erforderlich, dass dabei die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen...
Artikel zum Thema: Aufbewahrungsfrist
Einlagenrückzahlung Neu - Ermittlung des erstmaligen Standes der Innenfinanzierung (BMF-Info)
Die Regelungen des § 4 Abs. 12 EStG zur Einlagenrückzahlung wurden in den letzten beiden Jahren mehrmals angepasst. Das bisher geltende Wahlrecht , wonach eine offene Ausschüttung eines unternehmensrechtlichen Bilanzgewinnes steuerlich entweder als Einlagenrückzahlung...
Die Vorbereitung einer Außenprüfung und die Möglichkeit der Selbstanzeige (Teil 1)
Dieser Artikel beinhaltet Informationen zur Außenprüfung nach der Bundesabgabenordnung („Betriebsprüfung“). 2008 fanden über 75.000 Außenprüfungen statt. Laut einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2005 gilt der Großteil der...
Unterlassene Offenlegung von Alt-Jahresabschlüssen führt nicht immer zu Zwangsstrafen
Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2010 sind bis 30. September 2011 verpflichtet , Jahresabschluss samt Lagebericht beim Firmenbuch einzureichen . Seit Beginn 2011 wird ein Verstoß gegen die Einhaltung der Offenlegungspflichten – dazu zählt...
Umsatzsteuer-Wartungserlass: Anforderung an die urschriftgetreue Speicherung von Rechnungen
In der Praxis schreitet die elektronische Archivierung von Rechnungen zunehmend voran. Für steuerliche Zwecke ist es erforderlich, dass dabei die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien