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Steuer-News
Artikel zum Thema: BFH
Februar 2010
Sind Doppel- und Überzahlungen umsatzsteuerpflichtig?
Im Wirtschaftsleben kommt es regelmäßig vor, dass Kunden an Unternehmer irrtümlich Zahlungen doppelt leisten oder Beträge überweisen, die den tatsächlichen Rechnungsbetrag übersteigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche Doppel- und...
November 2008
Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen
Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter (" arm’s length principle "). In den letzten Jahren war die Tendenz zu...
Mai 2008
Keine Anerkennung von Schadensbehebung als nachträgliche Werbungskosten der Vermietung
Die Anerkennung von Ausgaben als Werbungskosten ist im Rahmen der Vermietungstätigkeit grundsätzlich weit gefasst. So werden sowohl Aufwendungen im Vorfeld der Vermietungstätigkeit als auch Ausgaben, welche in einer Phase zwischen zwei Vermietungen anfallen, steuerlich anerkannt,...
Dezember 2007
Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).
März 2007
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit , wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig verschiedene Kosten an...
Oktober 2004
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht...
Artikel zum Thema: BFH
Sind Doppel- und Überzahlungen umsatzsteuerpflichtig?
Im Wirtschaftsleben kommt es regelmäßig vor, dass Kunden an Unternehmer irrtümlich Zahlungen doppelt leisten oder Beträge überweisen, die den tatsächlichen Rechnungsbetrag übersteigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob solche Doppel- und...
Mangelnde Dokumentation von Verrechnungspreisen als Risiko bei Betriebsprüfungen
Die Verrechnung von Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Konzerns hat gemäß § 6 Z 6 EStG so zu erfolgen, als wäre der Geschäftspartner ein fremder Dritter (" arm’s length principle "). In den letzten Jahren war die Tendenz zu...
Keine Anerkennung von Schadensbehebung als nachträgliche Werbungskosten der Vermietung
Die Anerkennung von Ausgaben als Werbungskosten ist im Rahmen der Vermietungstätigkeit grundsätzlich weit gefasst. So werden sowohl Aufwendungen im Vorfeld der Vermietungstätigkeit als auch Ausgaben, welche in einer Phase zwischen zwei Vermietungen anfallen, steuerlich anerkannt,...
Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).
Vorsteuerabzug bei (zukünftigen) Grundstückveräußerungen und Vorsteuern im Zusammenhang mit steuerpflichtigen ausländischen Vermietungsumsätzen
Die Veräußerung von Grundstücken ist gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG unecht umsatzsteuerbefreit , wobei allerdings zur Steuerpflicht optiert werden kann. Bei beabsichtigten Grundstücksverkäufen laufen regelmäßig verschiedene Kosten an...
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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Leibnitz, Graz Umgebung, Südoststeiermark, Wien