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Steuer-News
Artikel zum Thema: Beschäftigungsort
November 2011
Arbeitskräfteüberlassung (Personalleasing)
Nach der aktuellen Sozial- und Wirtschaftsstatistik der Arbeiterkammer Wien betrug die Zahl der Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 in Österreich rund 66.000 Personen, das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000. Der Großteil der Zeitarbeiter sind männliche Arbeiter. Der...
Dezember 2010
An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
Seit 2008 muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichtend vor Antritt des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. An die Nichtmeldung bzw. verspätete Anmeldung sind Sanktionen geknüpft. Wer muss angemeldet werden?...
September 2010
Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung
Grundsätzlich können Haushaltsaufwendungen oder Kosten, die mit der Lebensführung verbunden sind, steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Aufenthalt an dem Beschäftigungsort (beruflich) notwendig ist und eine Verlegung des...
April 2008
Steuerliche Aspekte der doppelten Haushaltsführung
Wird die Erwerbstätigkeit in großer Entfernung vom Stammwohnsitz (Familienwohnsitz) ausgeübt und am Ort der Beschäftigung deshalb ein weiterer Wohnsitz begründet, so sind regelmäßig auch bei nur vorübergehender Beibehaltung beider...
Artikel zum Thema: Beschäftigungsort
Arbeitskräfteüberlassung (Personalleasing)
Nach der aktuellen Sozial- und Wirtschaftsstatistik der Arbeiterkammer Wien betrug die Zahl der Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 in Österreich rund 66.000 Personen, das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000. Der Großteil der Zeitarbeiter sind männliche Arbeiter. Der...
An- und Abmeldung von Arbeitnehmern
Seit 2008 muss der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer verpflichtend vor Antritt des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Gebietskrankenkasse anmelden. An die Nichtmeldung bzw. verspätete Anmeldung sind Sanktionen geknüpft. Wer muss angemeldet werden?...
Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung
Grundsätzlich können Haushaltsaufwendungen oder Kosten, die mit der Lebensführung verbunden sind, steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Aufenthalt an dem Beschäftigungsort (beruflich) notwendig ist und eine Verlegung des...
Steuerliche Aspekte der doppelten Haushaltsführung
Wird die Erwerbstätigkeit in großer Entfernung vom Stammwohnsitz (Familienwohnsitz) ausgeübt und am Ort der Beschäftigung deshalb ein weiterer Wohnsitz begründet, so sind regelmäßig auch bei nur vorübergehender Beibehaltung beider...
BUCHHALTUNGSSERVICE Regina Reinprecht
mobil. flexibel. kompetent.
Haben Sie Ihre Bilanzbuchhaltung im Griff, kennen Ihre Zahlen und können nebenbei auch noch die Lohnverrechnung erledigen? Wenn nicht, bin ich genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie, denn ich übernehme für Sie Ihre Buchhaltung in Wien, Graz und Leibnitz und erledige Ihre Behördengänge.
Durch mein Buchhaltungsservice sparen Sie Zeit und Geld und können sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Belasten Sie sich nicht länger mit komplizierten Buchhaltungssystemen, sondern vertrauen Sie dem Profi! Ich unterstütze Sie mit meinem Buchhaltungsservice bei der Sicherung Ihres Unternehmer-Erfolges und biete Ihnen kompetente Leistung zu fairen Preisen.
Zu meinen Leistungen als Buchhaltungsservice gehört in erster Linie die Bilanzbuchhaltung nach BibuG sowie die Beratung kleiner, mittelständischer und Ein-Personen-Unternehmen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Ich sorge für einwandfreie Qualität Ihrer Buchhaltung, die ich ordnungsgemäß erstelle und arbeite auf Wunsch auch vor Ort in Ihrem Betrieb. Selbstverständlich lege ich größten Wert auf zeitnahes und termingerechtes Arbeiten.
Regina Reinprecht
Leistungen im Überblick
Effiziente Kostenrechnung und laufende Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Beratung im Finanz- und Rechnungswesen, bei der Organisation und Büroplanung.
Unternehmensphilosophie
Ich begegne meinen Geschäftspartnern mit dem höchsten Maß an Verantwortungsbewusstsein. Übernommene Aufgaben werden nach bestem Gewissen und nach den Grundsätzen der Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.
Ich bin stets um bestmögliche Lösungen für Ihre Anforderungen bemüht. Ich will effizient und effektiv arbeiten. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft proEthik orientiere ich mich nach den Grundsätzen des Ethik- und Verhaltenskodexes der ARGE proEthik.
Ich strebe nach einer guten und langfristigen Zusammenarbeit. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg sind mir wichtig.
„Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten führt zum Erfolg.“
Henry Ford
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